Vor mitt­ler­wei­le zehn Jah­ren wur­de der Nür­burg­ring ver­kauft. Vor weni­gen Wochen hat nun die EU-Kom­mis­si­on eine ein­ge­hen­de Unter­su­chung ein­ge­lei­tet, ob die Bedin­gun­gen die­ses Ver­kaufs gegen das euro­päi­sche Bei­hil­fe­recht verstoßen.

Vor­an­ge­gan­gen war eine Beschwer­de an die Kom­mis­si­on wegen der vor­her­ge­gan­ge­nen Aus­schrei­bung. Der Nür­burg­ring stand zuvor im Eigen­tum des Bun­des­lan­des Rhein­land-Pfalz. Den Zuschlag erhielt ein Unter­neh­men für einen Preis in Höhe von 77 Mio. EUR. Die Kom­mis­si­on hat­te in einem ers­ten Schritt noch ohne förm­li­ches Prüf­ver­fah­ren ent­schie­den, ein Bie­ter­ver­fah­ren sei ord­nungs­ge­mäß durch­ge­führt wor­den. Die Maß­nah­me sei mit dem Bei­hil­fe­recht vereinbar.

Der EuGH hat­te hier­zu im Jahr 2021 fest­ge­stellt, die Kom­mis­si­on hät­te hier­zu ein förm­li­ches Prüf­ver­fah­ren ein­lei­ten müs­sen, um die Abläu­fe der Aus­schrei­bung für den Ver­kauf zu untersuchen.

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Dr. Sebastian Louven

Ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Partner bei louven.legal. Ich berate und vertrete Unternehmen im Kartellrecht, in der Telekommunikationsregulierung und in Fragen der digitalen Marktregulierung. Daneben publiziere und lehre ich regelmäßig zu diesen Themen.

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