Vor kurzem ist im Beck-Verlag der Kommentar zum Data Act von David Bomhard und Martin Schmidt-Kessel erschienen. Dort kommentiere ich die Vorschriften zur Marktregulierung im dritten Kapitel. Das betrifft die Art. 8 und 9 Data Act. Art. 8 Data Act sieht die Anwendung der FRAND-Grundsätze bei Datenbereitstellungspflichten vor. Art. 9 Data Act regelt die Grundsätze für die Kompensation der Datenbereitstellung und stellt ein eigenes Entgelt-Regime bereit.
Weiterhin stammt die Kommentierung zur intertemporalen Anwendbarkeit in Art. 12 Data Act von mir. Einzelne Definitionen habe ich ebenso übernommen.
Der Kommentar ist in der renommierten roten Reihe erschienen. Er soll ganz maßgeblich die Wissenschaft und Rechtsprechung prägen. Deshalb bedeutet mir die Anerkennung viel, dass ich hier mitwirken durfte. Ich konnte hier einige Gedanken aus meinem Forschungsbereich des Zugangs zu Daten mit der Marktregulierung verbinden. Diese habe ich unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten in den letzten Jahren immer wieder praktisch verprobt.
Hier können Sie den Kommentar beim Beck-Verlag bestellen.