Neue Kommentierung zum Data Act bei Bomhard/Schmidt-Kessel

Vor kur­zem ist im Beck-Ver­lag der Kom­men­tar zum Data Act von David Bom­hard und Mar­tin Schmidt-Kes­sel erschie­nen. Dort kom­men­tie­re ich die Vor­schrif­ten zur Markt­re­gu­lie­rung im drit­ten Kapi­tel. Das betrifft die Art. 8 und 9 Data Act. Art. 8 Data Act sieht die Anwen­dung der FRAND-Grund­sät­ze bei Daten­be­reit­stel­lungs­pflich­ten vor. Art. 9 Data Act regelt die Grund­sät­ze für die Kom­pen­sa­ti­on der Daten­be­reit­stel­lung und stellt ein eige­nes Ent­gelt-Regime bereit.

Wei­ter­hin stammt die Kom­men­tie­rung zur inter­tem­po­ra­len Anwend­bar­keit in Art. 12 Data Act von mir. Ein­zel­ne Defi­ni­tio­nen habe ich eben­so übernommen.

Der Kom­men­tar ist in der renom­mier­ten roten Rei­he erschie­nen. Er soll ganz maß­geb­lich die Wis­sen­schaft und Recht­spre­chung prä­gen. Des­halb bedeu­tet mir die Aner­ken­nung viel, dass ich hier mit­wir­ken durf­te. Ich konn­te hier eini­ge Gedan­ken aus mei­nem For­schungs­be­reich des Zugangs zu Daten mit der Markt­re­gu­lie­rung ver­bin­den. Die­se habe ich unter kar­tell­recht­li­chen Gesichts­punk­ten in den letz­ten Jah­ren immer wie­der prak­tisch verprobt.

Hier kön­nen Sie den Kom­men­tar beim Beck-Ver­lag bestel­len.

Über den Autor

Porträtbild von Dr. Sebastian Louven

Dr. Sebastian Louven

Ich bin seit 2016 selbstständiger Rechtsanwalt und berate vorwiegend zum Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Seit 2022 bin ich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

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