Der Bundesgerichtshof hat vor wenigen Wochen entschieden, dass die Mindestvertragslaufzeit bei Telekommunikationsverträgen mit dem Vertragsschluss beginnt. Wir hatten uns das Urteil bereits ausführlich angesehen.
Dogmatisch ist diese Fortführung der bisherigen Rechtsprechung konsequent. Für Unternehmen – insbesondere im Glasfaserausbau – wirft sie jedoch erhebliche praktische Fragen auf. Zwischen Vertragsschluss und tatsächlicher Aktivierung liegen in der Ausbaupraxis häufig längere Zeiträume. Das betrifft insbesondere folgende Themen bei den Unternehmen:
- Vorvermarktungsmodelle,
- Kalkulations- und Planungssicherheit,
- die Balance zwischen Investitionsschutz und verbraucherrechtlichen Anforderungen,
- sowie die Gestaltung von AGB und Kundenkommunikation.
Diese Aspekte werden wir in der nächsten TK-Lunchtime@DGRI vertiefen.
TK-Lunchtime@DGRI – 20. Februar 2026
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe der DGRI – Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. spricht
Felix Flosbach (Verbraucherzentrale NRW) über die Entscheidung und ihre Einordnung aus Sicht des Verbraucherschutzes.
📅 Freitag, 20. Februar 2026
🕛 12:00 – 12:45 Uhr
🖥 Online, kostenfrei
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier:
👉 https://www.cr-online.de/99582.htm
Die TK-Lunchtime ist Teil der Arbeit des DGRI-Fachausschusses Telekommunikation und IT-Sicherheit, den ich gemeinsam mit Dr. Gerd Kiparski und Dr. Andreas Schuler leite. Ziel des Formats ist es, aktuelle Entwicklungen im Telekommunikations- und Digitalrecht aus unterschiedlichen Perspektiven einzuordnen und praxisnah zu diskutieren. Wir erörtern hier immer wieder hochaktuelle telekommunikationsrechtliche Themen.
Ich freue mich über Ihre Teilnahme und den fachlichen Austausch.