Die deutsche und die französische Kartellbehörde haben bereits in der Vergangenheit zusammen gearbeitet, wenn es um neue Erkenntnisse im Bereich der Digitalisierung geht. Zum Beispiel sei die gemeinsame Studie zu Daten und Marktmachtlagen vor einiger Zeit erwähnt. Aktuell haben die Behörden ein gemeinsames Paper herausgegeben, in dem sie die wettbewerbsrechtliche Bedeutung des Einsatzes von Algorithmen untersuchen. Dabei knüpfen sie einerseits an die bereits gut entwickelte Praxis bei Plattformsachverhalten an. Andererseits setzen sie den Fokus weiter, nämlich auf Automatisierung und mögliche Verstöße vor allem gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Abstimmungen in Art. 101 Abs. 1 AEUV. Hier geht es zur Pressemitteilung des Bundeskartellamts, bei der die Studie und eine Zusammenfassung zu finden sind.
Von mir gibt es dazu auch bereits einige wissenschaftliche Veröffentlichungen:
- Antitrust by Design – The prohibition of anti-competitive coordination and the consensus mechanism of the blockchain, GRUR Int. 2019, S. 537 – 543 [gemeinsam mit David Saive; überarbeitete und weiterentwickelte Version]
- Antitrust by Design – Kartellrechtliche Technik-Compliance für Algorithmen, Blockchain und Plattformen?, InTeR 2018, S. 176 – 181 [überarbeitete Zweitveröffentlichung, die ich bei Telemedicus open access gestellt habe]
- Antitrust by Design – kartellrechtliche Technik-Compliance für Algorithmen, Blockchain und Plattformen?, in: Taeger (Hrsg.), Rechtsfragen digitaler Transformationen, S. 477 – 489 [ausgezeichnet mit dem DSRI Best Paper Award]
- Antitrust by Design – Das Verbot wettbewerbsbeschränkender Abstimmungen und der Konsensmechanismus der Blockchain, NZKart 2018, S. 348 – 354 [gemeinsam mit David Saive]
Dieser Themenkomplex ist bereits seit längerem Gegenstand meiner anwaltlichen Beratung und ich halte hierzu öfter Verträge. Dass er nun auch bei den Behörden mehr Gewichtung gewinnt, überrascht mich nicht. Ich habe hierzu aufbauend auf der bisherigen Rechtsprechung zu Plattformen und Informationsaustausch einen Beratungsansatz entwickelt, der sich mit „Antitrust by Design“ beschreiben lässt.