Algorithmen und Wettbewerbsrecht – Kartellbehörden mit gemeinsamer Studie

Die deut­sche und die fran­zö­si­sche Kar­tell­be­hör­de haben bereits in der Ver­gan­gen­heit zusam­men gear­bei­tet, wenn es um neue Erkennt­nis­se im Bereich der Digi­ta­li­sie­rung geht. Zum Bei­spiel sei die gemein­sa­me Stu­die zu Daten und Markt­macht­la­gen vor eini­ger Zeit erwähnt. Aktu­ell haben die Behör­den ein gemein­sa­mes Paper her­aus­ge­ge­ben, in dem sie die wett­be­werbs­recht­li­che Bedeu­tung des Ein­sat­zes von Algo­rith­men unter­su­chen. Dabei knüp­fen sie einer­seits an die bereits gut ent­wi­ckel­te Pra­xis bei Platt­form­sach­ver­hal­ten an. Ande­rer­seits set­zen sie den Fokus wei­ter, näm­lich auf Auto­ma­ti­sie­rung und mög­li­che Ver­stö­ße vor allem gegen das Ver­bot wett­be­werbs­be­schrän­ken­der Abstim­mun­gen in Art. 101 Abs. 1 AEUV. Hier geht es zur Pres­se­mit­tei­lung des Bun­des­kar­tell­amts, bei der die Stu­die und eine Zusam­men­fas­sung zu fin­den sind.

Von mir gibt es dazu auch bereits eini­ge wis­sen­schaft­li­che Veröffentlichungen:

  • Anti­trust by Design – The pro­hi­bi­ti­on of anti-com­pe­ti­ti­ve coor­di­na­ti­on and the con­sen­sus mecha­nism of the block­chain, GRUR Int. 2019, S. 537 – 543 [gemein­sam mit David Sai­ve; über­ar­bei­te­te und wei­ter­ent­wi­ckel­te Ver­si­on]
  • Anti­trust by Design – Kar­tell­recht­li­che Tech­nik-Com­pli­ance für Algo­rith­men, Block­chain und Platt­for­men?, InTeR 2018, S. 176 – 181 [über­ar­bei­te­te Zweit­ver­öf­fent­li­chung, die ich bei Tele­me­di­cus open access gestellt habe]
  • Anti­trust by Design – kar­tell­recht­li­che Tech­nik-Com­pli­ance für Algo­rith­men, Block­chain und Platt­for­men?, in: Tae­ger (Hrsg.), Rechts­fra­gen digi­ta­ler Trans­for­ma­tio­nen, S. 477 – 489 [aus­ge­zeich­net mit dem DSRI Best Paper Award]
  • Anti­trust by Design – Das Ver­bot wett­be­werbs­be­schrän­ken­der Abstim­mun­gen und der Kon­sens­me­cha­nis­mus der Block­chain, NZKart 2018, S. 348 – 354 [gemein­sam mit David Sai­ve]

Die­ser The­men­kom­plex ist bereits seit län­ge­rem Gegen­stand mei­ner anwalt­li­chen Bera­tung und ich hal­te hier­zu öfter Ver­trä­ge. Dass er nun auch bei den Behör­den mehr Gewich­tung gewinnt, über­rascht mich nicht. Ich habe hier­zu auf­bau­end auf der bis­he­ri­gen Recht­spre­chung zu Platt­for­men und Infor­ma­ti­ons­aus­tausch einen Bera­tungs­an­satz ent­wi­ckelt, der sich mit „Anti­trust by Design“ beschrei­ben lässt.

Über den Autor

Porträtbild von Dr. Sebastian Louven

Dr. Sebastian Louven

Ich bin seit 2016 selbstständiger Rechtsanwalt und berate vorwiegend zum Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Seit 2022 bin ich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

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