Der Bun­des­ge­richts­hof hat vor weni­gen Wochen ent­schie­den, dass die Min­dest­ver­trags­lauf­zeit bei Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­trä­gen mit dem Ver­trags­schluss beginnt. Wir hat­ten uns das Urteil bereits aus­führ­lich ange­se­hen.

Dog­ma­tisch ist die­se Fort­füh­rung der bis­he­ri­gen Recht­spre­chung kon­se­quent. Für Unter­neh­men – ins­be­son­de­re im Glas­fa­ser­aus­bau – wirft sie jedoch erheb­li­che prak­ti­sche Fra­gen auf. Zwi­schen Ver­trags­schluss und tat­säch­li­cher Akti­vie­rung lie­gen in der Aus­bau­pra­xis häu­fig län­ge­re Zeit­räu­me. Das betrifft ins­be­son­de­re fol­gen­de The­men bei den Unternehmen:

  • Vor­ver­mark­tungs­mo­del­le,
  • Kal­ku­la­ti­ons- und Planungssicherheit,
  • die Balan­ce zwi­schen Inves­ti­ti­ons­schutz und ver­brau­cher­recht­li­chen Anforderungen,
  • sowie die Gestal­tung von AGB und Kundenkommunikation.

Die­se Aspek­te wer­den wir in der nächs­ten TK-Lunchtime@DGRI vertiefen.

TK-Lunchtime@DGRI – 20. Februar 2026

Im Rah­men der Ver­an­stal­tungs­rei­he der DGRI – Deut­sche Gesell­schaft für Recht und Infor­ma­tik e.V. spricht
Felix Flos­bach (Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW) über die Ent­schei­dung und ihre Ein­ord­nung aus Sicht des Verbraucherschutzes.

📅 Frei­tag, 20. Febru­ar 2026
🕛 12:00 – 12:45 Uhr
🖥 Online, kostenfrei

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und die Mög­lich­keit zur Anmel­dung fin­den Sie hier:
👉 https://​www​.cr​-online​.de/​9​9​5​8​2​.​htm

Die TK-Luncht­i­me ist Teil der Arbeit des DGRI-Fach­aus­schus­ses Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on und IT-Sicher­heit, den ich gemein­sam mit Dr. Gerd Kipar­ski und Dr. Andre­as Schul­er lei­te. Ziel des For­mats ist es, aktu­el­le Ent­wick­lun­gen im Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons- und Digi­tal­recht aus unter­schied­li­chen Per­spek­ti­ven ein­zu­ord­nen und pra­xis­nah zu dis­ku­tie­ren. Wir erör­tern hier immer wie­der hoch­ak­tu­el­le tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­recht­li­che Themen.

Ich freue mich über Ihre Teil­nah­me und den fach­li­chen Austausch.

Über den Autor

Porträtbild von Dr. Sebastian Louven

Dr. Sebastian Louven

Ich bin seit 2016 selbstständiger Rechtsanwalt und berate vorwiegend zum Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Seit 2022 bin ich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

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