Buß­gel­der in Höhe von ins­ge­samt 10,5 Mio. EUR hat das BKar­tA gegen sie­ben Unter­neh­men ver­hängt. Das teil­te die Behör­de ges­tern mit. Anlass dafür sind fest­ge­stell­te Kun­den- und Sub­mis­si­ons­ab­spra­chen für den Bereich Stra­ßen­re­pa­ra­tur. Die Unter­neh­men sol­len sich über einen län­ge­ren Zeit­raum hin­weg gegen­sei­tig Auf­trä­ge der öffent­li­chen Hand zuge­scho­ben haben. Damit fand kein wirk­sa­mer Wett­be­werb mehr zwi­schen die­sen Unter­neh­men statt.

Auf­ge­deckt wur­den die­se Abspra­chen durch einen Kron­zeu­gen­an­trag eines betei­lig­ten Unter­neh­mens. Die­ses konn­te des­halb von einem Buß­geld­erlass pro­fi­tie­ren. Die ande­ren Unter­neh­men hat­ten das Ver­fah­ren ein­ver­nehm­lich been­det, wodurch ihre jewei­li­gen Buß­gel­der redu­ziert wer­den konn­ten. Die Buß­geld­be­schei­de sind rechtskräftig.

Die Ver­stö­ße betra­fen Auf­trä­ge für Stra­ßen­bau­ar­bei­ten zur Repa­ra­tur und Sanie­rung von Stra­ßen. Die betei­lig­ten Unter­neh­men hat­ten die ver­schie­de­nen Auf­träg­ge­ber unter sich auf­ge­teilt. Dies betraf Land­krei­se in den vier Bun­des­län­dern Bran­den­burg, Sach­sen, Thü­rin­gen und Sach­sen-Anhalt. Sofern eine Aus­schrei­bung über einen Auf­trag erfolg­te, soll­te das jeweils für den Land­kreis zuge­teil­te Unter­neh­men die­sen erhal­ten. Zu die­sem Zweck hat­ten sich eini­ge Unter­neh­men über einen Code abge­stimmt. Mit die­sem soll­ten dann wie­der­um abge­stimmt wer­den, wel­che Unter­neh­men sich mit wel­chen Prei­sen an der betref­fen­den Aus­schrei­bung betei­li­gen. Ande­re Unter­neh­men hiel­ten unmit­tel­bar für die­se Zwe­cke Kon­tak­te und tra­fen sich regel­mä­ßig in einem Ber­li­ner Hotel zum Frühstück.

Im Ergeb­nis dient für die betei­lig­ten Unter­neh­men die Aus­schrei­bung nur noch dem Schein. Der öffent­li­che Auf­trag­ge­ber wählt das aus sei­ner Sicht ver­meint­lich wirt­schaft­lichs­te Ange­bot aus. Doch wirk­lich wirt­schaft­lich ist es nicht, da sich die Unter­neh­men aus einem ech­ten Bie­ter­wett­be­werb zurück­ge­zo­gen haben. Die Auf­trags­vo­lu­mi­na lagen zwi­schen 40.000 und 200.000 EUR. Das BKar­tA weist noch dar­auf hin, dass der­ar­ti­ge Sub­mis­si­ons­ab­spra­chen auch nach § 298 StGB straf­recht­lich ver­bo­ten sind.

Dem­nächst wird ein Fall­be­richt gemäß § 53 Abs. 5 GWB erschei­nen. Wenn Sie die­ses The­ma inter­es­siert und Sie sich über des­sen Inhal­te aus­tau­schen möch­ten, ste­hen wir zur Verfügung.

Über den Autor

Porträtbild von Dr. Sebastian Louven

Dr. Sebastian Louven

Ich bin seit 2016 selbstständiger Rechtsanwalt und berate vorwiegend zum Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Seit 2022 bin ich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

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