Ver­wei­gert ein markt­be­herr­schen­des Unter­neh­men den Zugang zu Daten, kann dies einen Miss­brauch von Markt­macht dar­stel­len. Es han­delt sich dabei um einen Fall der miss­bräuch­li­chen Geschäftsverweigerung.

Der Zugang zu Daten war auch Gegen­stand der letz­ten GWB-Novel­le. Hier­zu hat­te ich vor eini­ger Zeit aus­führ­li­cher geschrie­ben. Die Neu­re­ge­lun­gen brin­gen eini­ge Klar­heit, jedoch kei­ne ori­gi­nä­ren oder gar kon­sti­tu­ti­ven Daten­zu­gangs­an­sprü­che im Kar­tell­recht. Sinn­voll ist hier­bei ins­be­son­de­re § 20 Abs. 1 S. 1, Abs. 1a GWB. Ins­be­son­de­re der ergänz­te Abs. 1a mit sei­nen Klar­stel­lun­gen zum Zugang zu Daten ist sehr hilf­reich und ver­kürzt unnö­ti­ge Dis­kus­sio­nen über Markt­ab­gren­zung und Marktmacht. 

Die Durch­set­zung eines Zugang zu Daten rich­tet sich damit wei­ter­hin nach dem all­ge­mei­nen Miss­brauchs­ver­bot. Das­sel­be gilt im Grund­satz auch für das Euro­päi­sche Kar­tell­recht. Dort hat sich bereits Recht­spre­chung eta­bliert, die einen Miss­brauch bei ver­wei­ger­ten Infor­ma­tio­nen annahm. Unter­stützt wird die­se nun­mehr durch Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren wie den Digi­tal Mar­kets Act oder den Data Act. Bei­de flan­kie­ren dog­ma­tisch den kar­tell­recht­li­chen Zugang zu Daten.

Auch im Euro­päi­schen Kar­tell­recht kann der Zugang zu Daten über die ver­schie­de­nen Fall­grup­pen des Miss­brauchs begrün­det wer­den. Völ­lig denk­bar ist etwa die Annah­me von Daten als einer wesent­li­chen Ein­rich­tung, sodass die Grund­sät­ze der Essen­ti­al Faci­li­ty Doc­tri­ne anwend­bar sind. Aber auch dane­ben kommt ein Miss­brauch durch die Ver­wei­ge­rung des Zugangs zu Daten in Betracht. Und schließ­lich kön­nen Preis­set­zungs­stra­te­gien im Zusam­men­hang mit dem Zugang zu Daten gerügt wer­den, etwa ein unan­ge­mes­se­ner Vor­leis­tungs­preis oder Kosten-Scheren.

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Dr. Sebastian Louven

Ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Partner bei louven.legal. Ich berate und vertrete Unternehmen im Kartellrecht, in der Telekommunikationsregulierung und in Fragen der digitalen Marktregulierung. Daneben publiziere und lehre ich regelmäßig zu diesen Themen.

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