Der Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht ist eine Institution. Eine Loseblattsammlung, mittlerweile in sieben Ordnern, weit über 10.000 Seiten Inhalt. Das Herausgeber-Team besteht aus Wolfgang Jaeger (VorsRiOLG a.D.) Prof. Dr. Juliane Kokott LL.M. S.J.D. (Generalanwältin am EuGH ), Prof. Dr. Petra Pohlmann, RA Prof. Dr. Dirk Schroeder (Anfang dieses Jahres leider verstorben) sowie RAin Prof. Dr. Daniela Seeliger.
Aktuell ist die neueste Ergänzungslieferung des Frankfurter Kommentars erschienen, die Lieferung 109/2024. Knapp 150 Seiten hiervon trage ich seit kurzem bei mit meiner Bearbeitung des § 18 GWB. Die Vorschrift enthält die Regelungen zu Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung. Der vorherige Bearbeiter Prof. Marian Paschke ist aus der Kommentierung ausgeschieden und ich bedanke mich bei ihm, dem Herausgeber-Team und dem Verlag für das außerordentlich große Vertrauen in mich.
Die Kommentierungen im Frankfurter Kommentar sind sämtlich sehr umfangreich. Den Themen soll ausreichend Raum gegeben werden. Das macht bei einer Loseblattsammlung durchaus Sinn. Der Aufwand lohnt sich aber, denn mit dieser Bearbeitung lässt sich eine umfassende und tiefgehende Kommentierung erreichen, die gleichzeitig wissenschaftlich und praxistauglich ist. Hierzu eine Selbstbeschreibung aus dem Vorwort einer Großauflage:
“Der Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht ist ein Großkommentar. Herausgeber wie Autoren legen Wert darauf, wissenschaftlich fundierte Untersuchungen vorzulegen, die zugleich die Erfahrungen und Erkenntnisse der Praxis umfassend berücksichtigen. So wird über den Stand der Forschung ebenso gründlich informiert wie über Rechtsprechung und Behördenpraxis. Ungeklärte Fragen aus Wissenschaft und Praxis werden diskutiert, um zur Weiterentwicklung des Kartellrechts beizutragen. Damit gehört der Frankfurter Kommentar zu einem diskussionsbereiten Meinungsschrifttum, das Denkanstöße zur Rechtsfortbildung geben will.”
Der Kommentar ist online über juris erhältlich.