Kommentierung zum § 18 GWB im Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht veröffentlicht

Der Frank­fur­ter Kom­men­tar zum Kar­tell­recht ist eine Insti­tu­ti­on. Eine Lose­blatt­samm­lung, mitt­ler­wei­le in sie­ben Ord­nern, weit über 10.000 Sei­ten Inhalt. Das Her­aus­ge­ber-Team besteht aus Wolf­gang Jae­ger (VorsRiOLG a.D.) Prof. Dr. Julia­ne Kokott LL.M. S.J.D. (Gene­ral­an­wäl­tin am EuGH ), Prof. Dr. Petra Pohl­mann, RA Prof. Dr. Dirk Schroe­der (Anfang die­ses Jah­res lei­der ver­stor­ben) sowie RAin Prof. Dr. Danie­la Seeliger.

Aktu­ell ist die neu­es­te Ergän­zungs­lie­fe­rung des Frank­fur­ter Kom­men­tars erschie­nen, die Lie­fe­rung 109/2024. Knapp 150 Sei­ten hier­von tra­ge ich seit kur­zem bei mit mei­ner Bear­bei­tung des § 18 GWB. Die Vor­schrift ent­hält die Rege­lun­gen zu Unter­neh­men mit markt­be­herr­schen­der Stel­lung. Der vor­he­ri­ge Bear­bei­ter Prof. Mari­an Pasch­ke ist aus der Kom­men­tie­rung aus­ge­schie­den und ich bedan­ke mich bei ihm, dem Her­aus­ge­ber-Team und dem Ver­lag für das außer­or­dent­lich gro­ße Ver­trau­en in mich.

Die Kom­men­tie­run­gen im Frank­fur­ter Kom­men­tar sind sämt­lich sehr umfang­reich. Den The­men soll aus­rei­chend Raum gege­ben wer­den. Das macht bei einer Lose­blatt­samm­lung durch­aus Sinn. Der Auf­wand lohnt sich aber, denn mit die­ser Bear­bei­tung lässt sich eine umfas­sen­de und tief­ge­hen­de Kom­men­tie­rung errei­chen, die gleich­zei­tig wis­sen­schaft­lich und pra­xis­taug­lich ist. Hier­zu eine Selbst­be­schrei­bung aus dem Vor­wort einer Großauflage:

Der Frank­fur­ter Kom­men­tar zum Kar­tell­recht ist ein Groß­kom­men­tar. Her­aus­ge­ber wie Autoren legen Wert dar­auf, wis­sen­schaft­lich fun­dier­te Unter­su­chun­gen vor­zu­le­gen, die zugleich die Erfah­run­gen und Erkennt­nis­se der Pra­xis umfas­send berück­sich­ti­gen. So wird über den Stand der For­schung eben­so gründ­lich infor­miert wie über Recht­spre­chung und Behör­den­pra­xis. Unge­klär­te Fra­gen aus Wis­sen­schaft und Pra­xis wer­den dis­ku­tiert, um zur Wei­ter­ent­wick­lung des Kar­tell­rechts bei­zu­tra­gen. Damit gehört der Frank­fur­ter Kom­men­tar zu einem dis­kus­si­ons­be­rei­ten Mei­nungs­schrift­tum, das Denk­an­stö­ße zur Rechts­fort­bil­dung geben will.

Der Kom­men­tar ist online über juris erhältlich.

Über den Autor

Porträtbild von Dr. Sebastian Louven

Dr. Sebastian Louven

Ich bin seit 2016 selbstständiger Rechtsanwalt und berate vorwiegend zum Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Seit 2022 bin ich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

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