Gemäß einer Pressemitteilung der Kommission hat diese gegenüber Apple zwei Entscheidungen auf der Basis des DMA erlassen, um die Verpflichtungen zur Interoperabilität sicherzustellen.
Die Kommission verlant im Ergebnis, dass es für Dritte einfacher wird, innovative Dienste und Produkte auf Apples Gatekeeper-Plattform zu entwickeln und bereitzustellen. Hieraus soll sich eine breitere Angebotsauswahl für Verbraucher ergeben. Das breite Angebot müsse dabei mit den Applegeräten kompatibel bleiben. Zuvor hatte die Kommission eine öffentliche Konsultation durchgeführt.
Die erste Entscheidung der Kommission betrifft die iOS-Konnektivitätsfunktionen für vernetzte Geräte. Andere Gerätehersteller und App-Entwickler sollen einen verbesserten Zufriff auf die iPhone-Funktionen erhalten, die mit diesen vernetzten Geräten interagieren können. Hierzu zählt die Kommission die Anzeige von Benachrichtigungen auf Smartwatches, schnellere Datenübertragung etwa durch P2P-WLAN- oder NFC-Verbindungen sowie ein einfacheres Geräte-Pairing. Über die Relevanz dieser Geräte-Interoperabilität hatte vor kurzem der Gründer eines Anbieters von Smartwatches in seinem Blog geschrieben und auf Probleme aus seiner Sicht hingewiesen. Eine breitere Angebotsauswahl wird laut der Kommission hergestellt, wenn die vernetzten Geräte auch anderer Marken besser mit iPhones funktionieren.
Die zweite Entscheidung der Kommission betrifft die Interoperabilität von iPhone- und iPad-Funktionen für Entwickler. Demnach soll ein besserer Zugriff auf technische Informationen gewährt werden, die bislang Dritten noch nicht zur Verfügung stehen. Erfasst sind damit etwa eine zeitnahe Kommunikation und Updates sowie ein verbesserter Zeitplan für die Prüfung von Interoperabilitätsanfragen. Diese Entscheidung stellt auf Verdrängungsmaßnahmen mit gleicher Wirkung ab, bei denen nicht die Interoperabilität als solche im Streit steht, sondern die Bedingungen drumherum. Es gibt andere Möglichkeiten, wie ein marktmächtiges Unternehmen oder ein Gatekeeper den Wettbewerb behindern kann. Ein derartiger Verdrängungsmissbrauch etwa durch gezieltes Verbummeln von Informationen kann im allgemeinen Kartellrecht verboten sein und es ist deshalb nur konsequent, dass die Kommission diesen Gedanken auf den DMA überträgt.
Apple muss jetzt die Vorgaben aus den Beschlüssen umsetzen. Beide Entscheidungen enthalten laut der Pressemitteilung konkrete Zeitpläne zur Umsetzung. Apple kann sich noch gerichtich zur Wehr setzen.
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