Das Landgericht München I hatte sich im September zu einem weiteren Fall geäußert, bei dem ein Unternehmen gegen die missbräuchliche Sperrung seines Amazon-Verkäuferkontos vorgegangen war. Es lehnte seine örtliche Zuständigkeit ab.
Die internationale Zuständigkeit war hier kein besonderes Problem. Das Gericht stützt dies auf Art. 7 Nr. 2 Brüssel-Ia-VO, also Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Das ist insofern erfreulich, als dass es sich damit nicht auf die erwartbare Brogsitter-Defence eingelassen hat. Die Auslegung des (auch zwischen den Parteien bestehenden) Vertragsverhältnisses ist für die Entscheidung über die geltend gemachten Ansprüche nicht maßgeblich. Denn diese Fälle drehen sich um die Frage der Missbräuchlichkeit einer derartigen Sperre durch das marktbeherrschende bzw. relativ marktmächtige Unternehmen Amazon.
Es durfte also ein deutsches Gericht entscheiden. Dennoch sieht sich das Landgericht München I nicht als örtlich zuständig. Denn die Verletzungshandlung richte sich gegen den Geschäftsbetrieb des betroffenen Verkäufers. Dieser sei deshalb an seinem Sitz zu verklagen. Dies ergebe sich aus einer entsprechenden Anwendung von Art. 7 Nr. 2 Brüssel-Ia-VO, der die Regelungen der ZPO verdrängt. Ob man dies so eng bei einem online-basierten Vermittlungsgeschäft sehen sollte, habe ich in einem aktuellen Beitrag für den Juris PraxisReport IT-Recht diskutiert. Denn das schädigende Ereignis ist nicht allein der eingeschränkte Geschäftsbetrieb des Verkäufer an einem bestimmten Ort. Mit der Vermittlung durch die Amazon-Plattform versucht er vielmehr jeden potenziellen Käufer zu erreichen und damit am Wettbewerb teilzunehmen. Eine Sperre schließt ihn von dieser Tätigkeit aus und zwar an jedem Ort.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich mit dieser Frage andere Gerichte noch einmal differenzierter auseinandersetzen. Allerdings besteht mittlerweile auch keine große Not, über den fliegenden Gerichtsstand ein Gericht auszuwählen, das eine besonders günstige Haltung einnimmt. Denn seit einigen Monaten häufen sich die Entscheidungen, mit denen sich gesperrte Verkäufer erfolgreich gegen das Verhalten der Plattform zur Wehr setzen.