Die EU-Kommission setzt sich für Ergänzungen im europäischen Kartellrecht ein. Dafür hat sie diese Woche eine Konsultation gestartet, in deren Verlauf interessierte Dritte Stellung nehmen können. Das gab Sie in einer Pressemitteilung bekannt. Wettbewerbskommissarin Margarete Vestager dazu:
Die Welt verändert sich schnell, und es ist wichtig, dass die Wettbewerbsvorschriften mit diesen Veränderungen Schritt halten. Unsere Vorschriften sind flexibel gestaltet, damit wir gegen ganz unterschiedliche wettbewerbswidrige Verhaltensweisen auf allen Märkten vorgehen können. Wir müssen jedoch feststellen, dass bestimmte strukturelle Risiken für den Wettbewerb bestehen, wie z. B. Markt-Tipping, die von den geltenden Vorschriften nicht erfasst werden. Wir bitten Interessenträger um Stellungnahme zu einem möglichen neuen Wettbewerbsinstrument, mit dem solche strukturellen Wettbewerbsprobleme frühzeitig und wirksam angegangen werden können, um faire und wettbewerbsfähige Märkte in allen Branchen zu gewährleisten.
Es soll also mehr ex-ante-reguliert werden. Vieles klingt nach Ideen, wie sie auch in der 10. GWB-Novelle angesprochen werden, insbesondere dem § 19a GWB‑E. Aber auch von der britischen Wettbewerbsaufsicht schaut man sich etwas ab. Digitale Plattformen sollen noch schneller und effektiver erfasst werden. Und man möchte wettbewerbliche Umstände erfassen, die man bislang noch nicht erfasst sieht, wie zum Beispiel das sogenannte Tipping und einige weiter tatsächliche Besonderheiten bei digitalen Plattformen. Das neue Wettbewerbs-Tool soll nach erstem Verständnis als Folge einer allgemeinen und breiten Marktuntersuchung anknüpfen.