Nicht erst seit der pionierhaften Facebook-Entscheidung des Bundeskartellamts ist die wettbewerbliche Bedeutung von Daten klar. Zahlreiche Bezüge und Verschränkungen scheinen dabei auch zwischen den Rechtsgebieten Kartellrecht und Datenschutzrecht zu bestehen. Im Sommer hatte ich bereits auf mehreren Konferenzen (unter anderem mit dem Kollegen Carlo Piltz von reusch.law) mitgewirkt. Nun wurde ich vom Bitkom-Verband eingeladen, die aufgekommenen Fragen in einem politischen und internationalen Kontext mit Aline Blankertz von der Stiftung Neue Verantwortung zu diskutieren. Eine spannende Debatte auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über ein neues Kartellrecht für die Digitalwirtschaft.

Neue Anmerkung in der MMR zum LG Köln wegen Vorrang des Streitbeilegungsverfahrens
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift MMR ist eine Anmerkung zum Beschluss des LG Köln 20.5.2025 erschienen. Das Gericht hatte in der Entscheidung einen Antrag…

