Nicht erst seit der pionierhaften Facebook-Entscheidung des Bundeskartellamts ist die wettbewerbliche Bedeutung von Daten klar. Zahlreiche Bezüge und Verschränkungen scheinen dabei auch zwischen den Rechtsgebieten Kartellrecht und Datenschutzrecht zu bestehen. Im Sommer hatte ich bereits auf mehreren Konferenzen (unter anderem mit dem Kollegen Carlo Piltz von reusch.law) mitgewirkt. Nun wurde ich vom Bitkom-Verband eingeladen, die aufgekommenen Fragen in einem politischen und internationalen Kontext mit Aline Blankertz von der Stiftung Neue Verantwortung zu diskutieren. Eine spannende Debatte auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über ein neues Kartellrecht für die Digitalwirtschaft.
VG Köln zu Kostentragung bei Einstellung nach bilateraler Einigung über offenen Netzzugang gemäß § 155 TKG
In einem von uns betreuten Streitbeilegungsverfahren hatte die Bundesnetzagentur Ende 2024 einen Beschluss verfasst. Diesen hatte die Antragsgegnerin angegriffen. Im vorläufigen Rechtsschutz war sie erfolgreich.…