Vor einigen Wochen hatte ich hier über das Verfahren des BKartA wegen Apples sogenanntem App Tracking Transparency Framework berichtet. Auch die französische Wettbewerbsbehörde will wohl strickt gegen Apple vorgehen, wie heise berichtet.
Die Wettbewerbsbehörde erwägt demnach sogar ein Bußgeld sowie die Untersagung der Geschäftspraktik. Apple könnte seine Marktstellung missbrauchen und eigene Dienste bevorzugen. Auch hier steht also der Vorwurf der Selbstbegünstigung im Raum. Damit schließt sich die nächste Behörde diesen kartellrechtlichen Einwänden an.
Etwas mehr setzte die französische Wettbewerbsbehörde nach dem Bericht einen Fokus darauf, dass Wettbewerber einen ungleichen Zugang zu den Tracking-Diensten erhalten. Insofern unterscheidet sich dies von der Bewertung des BKartA, das die unterschiedliche Anwendung im Hinblick auf die Einholung von Einwilligungen rügt. Ob und wie sich das aber im Ergebnis der Entscheidungspraxis unterscheidet, bleibt noch offen. Denn bislang gibt es lediglich die Berichte über ein Vorgehen, aber noch keine abschließenden Entscheidungen.
In Deutschland behandelt das BKartA seine kartellrechtlichen Bedenken zudem auch im Rahmen seiner Befugnisse aus § 19a GWB. Dabei handelt es sich um ein Instrument mit deutlichem marktregulatorischen Einschlag. Es kann deshalb sein, dass das BKartA hier die Gelegenheit nicht zur Untersagung nutzt, sondern zu einer proaktiven Marktregulierung.