Im letzten Herbst hat der BGH seine Werbeblocker-Rechtsprechung um zwei weitere Entscheidungen ergänzt, die dieses Mal die kartellrechtlichen Fragen behandeln. Ich habe die Entscheidung Werbeblocker III vom 8.10.2019 (Az.: KZR 73/17) in der aktuellen NZKart besprochen, also die erste der Beiden.
Worum ging es? Diese Entscheidung steht im Kontext mit zahlreichen Rechtsstreits, die deutsche Werbe-Publisher gegen den Anbieter eines Werbeblockers führen. Bisherige Entscheidungen des BGH befassten sich dabei mit lauterkeitsrechtlichen und urheberrechtlichen Fragen. Zusammengefasst wurde das Geschäftsmodell des Werbeblocker- Anbieters hiernach vom BGH als zulässig angesehen. In dieser Entscheidung geht es nun um die Anwendung des Marktmachtmissbrauchsverbots. In der Vorinstanz hatte das OLG München hier bereits die Markmachtstellung abgelehnt. Der BGH hat die Entscheidung aufgehoben und dem OLG Vorgaben zu den weiteren Feststellungen gemacht. Weiterhin gibt er Hinweise für den Fall, dass aufgrund der zu treffenden Tatsachenfeststellungen eine marktbeherrschende Stellung angenommen werde. In meiner Besprechung für die NZKart spreche ich über die Plattform-Bezüge dieser Konstellation und die Tendenz zu einer umfassenden Interessenabwägung am Maßstab betroffener Grundrechte. Ich äußere aber auch meine Zweifel, ob der BGH in seinen Abwägungsgrundlagen die relevanten Interessen ausreichend berücksichtigt und inhaltlich angemessen würdigt. Die dahinterstehenden Aspekte haben für die tatsächliche und rechtliche Bewältigung vieler „digitaler Sachverhalte“ im Kartellrecht eine Bedeutung.
Etwas später – nachdem ich mein Manuskript für die NZKart eingereicht hatte – kam letztes Jahr noch eine weitere kartellrechtliche Entscheidung des BGH vom 10.12.2019 (Az.: KZR 57/19), die sich weitgehend auf die Entscheidung Werbeblocker III bezieht und den Abwägungsgedanken weiter ausführt.
Übrigens: ebenso aktuell ist mein Aufsatz in der Zeitschrift WRP mit einem Update zum Kartellrecht der Informationsgesellschaft erschienen. Ich diskutiere dort aktuelle rechtspolitischen Fragen, etwa zur 10. GWB-Novelle, dem Zugang zu Daten, Informationsaustausch oder Vertriebskartellrecht.