BKartA legt Ergebnisse der Sektoruntersuchung zu mobilen Apps vor

Das Bun­des­kar­tell­amt hat drei wesent­li­che Pro­blem­fel­der im Bereich mobi­ler Apps iden­ti­fi­ziert:

  • Man­geln­de Infor­ma­ti­on über Daten­zu­grif­fe: Die Nut­zer wer­den nicht hin­rei­chend dar­über infor­miert, wer zu wel­chen Zwe­cken wel­che per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­ar­bei­tet. Sowohl die Daten­schutz­er­klä­run­gen der App-Anbie­ter selbst als auch der App-Platt­for­men stell­ten hier­für nicht aus­rei­chend Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung. Die Behör­de regt an, dass Daten­schutz und ver­brau­cher­freund­li­che Infor­ma­tio­nen einen eigen­stän­di­gen Such­pa­ra­me­ter dar­stel­len könnten.
  • Man­geln­de Trans­pa­renz über Ver­trags­part­ner: Es wer­de nicht hin­rei­chend klar, ob mit dem Down­load einer App der App-Anbie­ter selbst oder der Betrei­ber der App-Platt­form zum Ver­trags­part­ner wer­de. Das wirkt sich wie­der­um zum Nach­teil aus, weil Ver­brau­cher kei­nen kla­ren Ansprech­part­ner haben, den sie zur Ver­ant­wor­tung zie­hen könnten.
  • Man­geln­de Kon­troll­mög­lich­kei­ten über die Daten­ver­ar­bei­tung: Hier bemän­gelt die Behör­de, dass Nut­zer etwa nicht-sys­tem­re­le­van­te Apps nicht löschen kön­nen oder spe­zi­fisch Daten­zu­grif­fe durch Apps nicht abge­stellt wer­den können.

Der voll­stän­di­ge Bericht zu der ver­brau­cher­recht­li­chen Sek­tor­un­ter­su­chung fin­det sich hier zum Down­load beim BKar­tA. Hier ein paar Aus­zü­ge dar­aus mit Zusammenfassung.

Daten­schutz­er­klä­run­gen soll­ten bes­ser über die Zugrif­fe und Aus­wahl­mög­lich­kei­ten informieren:

  • Pri­mä­res Ziel soll­te Ver­ständ­lich­keit sein.
  • Prä­zi­se Benen­nung, wel­che per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bei wel­cher Nut­zung zu wel­chen Zwe­cken ver­ar­bei­tet werden.
  • Trans­pa­ren­te Offen­le­gung des Wegs der ein­zel­nen Daten von der Erhe­bung über Spei­che­rung und ggf. Weitergabe
  • Gut sicht­ba­re Plat­zie­rung der Daten­schutz­er­klä­rung im App-Store und in der App selbst
  • Mög­lich­keit zur Abstel­lung von Daten­über­mitt­lun­gen mit einem Klick

Ver­brau­cher soll­ten mehr Ori­en­tie­rungs­hil­fen erhalten:

  • Bereit­stel­lung der wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen in kom­pak­ter Form, etwa als Onepager
  • Nut­zung einer aus­sa­ge­kräf­ti­gen und ggf. stan­dar­di­sier­ten Symbolik
  • För­de­rung von mas­sen­taug­li­chen Anwen­dun­gen, die „den Ver­brau­cher beim Ver­ständ­nis kom­ple­xer Infor­ma­tio­nen effek­tiv unterstützen“

Ver­bes­se­rung der App-Informationen:

  • Zen­tra­le Infor­ma­ti­on, wer außer dem App-Anbie­ter die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erhält
  • Kla­re Bezeich­nun­gen von In-App-Käufen
  • Geson­der­te Hin­wei­se auf In-App-Käu­fe mit Zufalls­in­halt wegen der Suchtgefahr
  • Zwei­fels­freie und ver­ständ­li­che Bezeich­nung der Akteue­re, z.B. App-Anbie­ter, Ver­mitt­ler, Plattform
  • Auto­ma­ti­sier­te und über weni­ge Klicks erreich­ba­re Mög­lich­keit zur Gel­tend­ma­chung von Mängelrechten

Mehr Kon­trol­le für Verbraucher:

  • Mög­lich­keit zur Deinstal­la­ti­on aller App, die nicht sys­tem­re­le­vant sind
  • Ein­wil­li­gung des Nut­zers bei Daten­zu­griff durch Dritte
  • Ein­fa­che und zen­tra­le Ein­stel­lung der Daten­schutz­prä­fe­ren­zen, auch stan­dard­mä­ßig für alle Apps
  • Mög­lich­keit zur effek­ti­ven Abschal­tung jeg­li­chen Third-Party-Trackings
  • App-Suche soll­te Ver­brau­cher­inter­es­sen wie Daten- oder Jugend­schutz bes­ser berücksichtigen

Und schließ­lich schlägt die Behör­de eine euro­päi­sche Insti­tu­ti­on zur Rechts­durch­set­zung vor. Außer­dem soll­ten Behör­den mehr Koope­ra­ti­ons­be­fug­nis­se erhal­ten. Beson­ders bri­sant ist eine letz­te For­de­rung. So soll­ten Behör­den die Mög­lich­keit erhal­ten, zur Durch­set­zung des Ver­brau­cher­schut­zes gegen­über App-Platt­for­men die Sper­re von Apps durchzusetzen.

Über den Autor

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Dr. Sebastian Louven

Ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Partner bei louven.legal. Ich berate und vertrete Unternehmen im Kartellrecht, in der Telekommunikationsregulierung und in Fragen der digitalen Marktregulierung. Daneben publiziere und lehre ich regelmäßig zu diesen Themen.

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