Das Bundeskartellamt hat drei wesentliche Problemfelder im Bereich mobiler Apps identifiziert:
- Mangelnde Information über Datenzugriffe: Die Nutzer werden nicht hinreichend darüber informiert, wer zu welchen Zwecken welche personenbezogenen Daten verarbeitet. Sowohl die Datenschutzerklärungen der App-Anbieter selbst als auch der App-Plattformen stellten hierfür nicht ausreichend Informationen zur Verfügung. Die Behörde regt an, dass Datenschutz und verbraucherfreundliche Informationen einen eigenständigen Suchparameter darstellen könnten.
- Mangelnde Transparenz über Vertragspartner: Es werde nicht hinreichend klar, ob mit dem Download einer App der App-Anbieter selbst oder der Betreiber der App-Plattform zum Vertragspartner werde. Das wirkt sich wiederum zum Nachteil aus, weil Verbraucher keinen klaren Ansprechpartner haben, den sie zur Verantwortung ziehen könnten.
- Mangelnde Kontrollmöglichkeiten über die Datenverarbeitung: Hier bemängelt die Behörde, dass Nutzer etwa nicht-systemrelevante Apps nicht löschen können oder spezifisch Datenzugriffe durch Apps nicht abgestellt werden können.
Der vollständige Bericht zu der verbraucherrechtlichen Sektoruntersuchung findet sich hier zum Download beim BKartA. Hier ein paar Auszüge daraus mit Zusammenfassung.
Datenschutzerklärungen sollten besser über die Zugriffe und Auswahlmöglichkeiten informieren:
- Primäres Ziel sollte Verständlichkeit sein.
- Präzise Benennung, welche personenbezogenen Daten bei welcher Nutzung zu welchen Zwecken verarbeitet werden.
- Transparente Offenlegung des Wegs der einzelnen Daten von der Erhebung über Speicherung und ggf. Weitergabe
- Gut sichtbare Platzierung der Datenschutzerklärung im App-Store und in der App selbst
- Möglichkeit zur Abstellung von Datenübermittlungen mit einem Klick
Verbraucher sollten mehr Orientierungshilfen erhalten:
- Bereitstellung der wichtigsten Informationen in kompakter Form, etwa als Onepager
- Nutzung einer aussagekräftigen und ggf. standardisierten Symbolik
- Förderung von massentauglichen Anwendungen, die „den Verbraucher beim Verständnis komplexer Informationen effektiv unterstützen“
Verbesserung der App-Informationen:
- Zentrale Information, wer außer dem App-Anbieter die personenbezogenen Daten erhält
- Klare Bezeichnungen von In-App-Käufen
- Gesonderte Hinweise auf In-App-Käufe mit Zufallsinhalt wegen der Suchtgefahr
- Zweifelsfreie und verständliche Bezeichnung der Akteuere, z.B. App-Anbieter, Vermittler, Plattform
- Automatisierte und über wenige Klicks erreichbare Möglichkeit zur Geltendmachung von Mängelrechten
Mehr Kontrolle für Verbraucher:
- Möglichkeit zur Deinstallation aller App, die nicht systemrelevant sind
- Einwilligung des Nutzers bei Datenzugriff durch Dritte
- Einfache und zentrale Einstellung der Datenschutzpräferenzen, auch standardmäßig für alle Apps
- Möglichkeit zur effektiven Abschaltung jeglichen Third-Party-Trackings
- App-Suche sollte Verbraucherinteressen wie Daten- oder Jugendschutz besser berücksichtigen
Und schließlich schlägt die Behörde eine europäische Institution zur Rechtsdurchsetzung vor. Außerdem sollten Behörden mehr Kooperationsbefugnisse erhalten. Besonders brisant ist eine letzte Forderung. So sollten Behörden die Möglichkeit erhalten, zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes gegenüber App-Plattformen die Sperre von Apps durchzusetzen.