In der Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen dem Spie­le-Anbie­ter Epic und dem App­s­to­re-Betrei­ber Apple gab es vor weni­gen Wochen eine ers­te Ent­schei­dung in den USA. Die­se wird von bei­den Sei­ten jeweils als Erfolg ver­bucht. Inso­fern wird die Sache wohl nicht been­det sein.

Inter­es­sant ist dabei vor allem, dass das Gericht die von Apple vor­ge­se­he­ne Pflicht zum In-App Purcha­se aus­setzt. Dabei han­delt es sich um eine Bedin­gung App­les, wonach App-Anbie­ter aus­schließ­lich die inter­ne Schnitt­stel­le für Bezah­lun­gen ver­wen­den dür­fen. Das bedeu­tet in tech­ni­scher Hin­sicht, dass sämt­li­che Zah­lun­gen allein über die Platt­form lau­fen sol­len. In wett­be­werb­li­cher Hin­sicht bedeu­tet dies, dass die Anbie­ter kei­ne ande­re Mög­lich­keit zur Zah­lungs­ab­wick­lung haben. Gleich­zei­tig erlangt Apple mehr Kon­trol­le über deren Kun­den und deren Zah­lungs­ver­läu­fe. Damit wie­der­um erhält Apple die Mög­lich­keit, die Zah­lungs­strö­me und damit anfal­len­den Daten zu monopolisieren.

Ob dafür eine sach­li­che Recht­fer­ti­gung besteht, erschien bis­lang immer frag­lich. Es gibt zwar grund­sätz­lich gute Grün­de für eine star­ke Platt­form­in­te­gra­ti­on, zum Bei­spiel Sicher­heit oder schlicht Qua­li­tät. Die­se Grün­de müs­sen aller­dings stets mit den wett­be­werb­li­chen Inter­es­sen ande­rer abge­wo­gen wer­den. Das Gericht in den USA hat hier eben­so sei­ne Zwei­fel. Die Ent­schei­dung wird sicher poli­tisch welt­wei­te Aus­wir­kun­gen haben, etwa auf ein Ver­fah­ren der EU-Kom­mis­si­on.

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Porträtbild von Dr. Sebastian Louven

Dr. Sebastian Louven

Ich bin seit 2016 selbstständiger Rechtsanwalt und berate vorwiegend zum Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Seit 2022 bin ich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

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