Kommission prüft Verkauf des Nürburgrings erneut

Vor mitt­ler­wei­le zehn Jah­ren wur­de der Nür­burg­ring ver­kauft. Vor weni­gen Wochen hat nun die EU-Kom­mis­si­on eine ein­ge­hen­de Unter­su­chung ein­ge­lei­tet, ob die Bedin­gun­gen die­ses Ver­kaufs gegen das euro­päi­sche Bei­hil­fe­recht verstoßen.

Vor­an­ge­gan­gen war eine Beschwer­de an die Kom­mis­si­on wegen der vor­her­ge­gan­ge­nen Aus­schrei­bung. Der Nür­burg­ring stand zuvor im Eigen­tum des Bun­des­lan­des Rhein­land-Pfalz. Den Zuschlag erhielt ein Unter­neh­men für einen Preis in Höhe von 77 Mio. EUR. Die Kom­mis­si­on hat­te in einem ers­ten Schritt noch ohne förm­li­ches Prüf­ver­fah­ren ent­schie­den, ein Bie­ter­ver­fah­ren sei ord­nungs­ge­mäß durch­ge­führt wor­den. Die Maß­nah­me sei mit dem Bei­hil­fe­recht vereinbar.

Der EuGH hat­te hier­zu im Jahr 2021 fest­ge­stellt, die Kom­mis­si­on hät­te hier­zu ein förm­li­ches Prüf­ver­fah­ren ein­lei­ten müs­sen, um die Abläu­fe der Aus­schrei­bung für den Ver­kauf zu untersuchen.

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Porträtbild von Dr. Sebastian Louven

Dr. Sebastian Louven

Ich bin seit 2016 selbstständiger Rechtsanwalt und berate vorwiegend zum Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Seit 2022 bin ich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

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