Vor mittlerweile zehn Jahren wurde der Nürburgring verkauft. Vor wenigen Wochen hat nun die EU-Kommission eine eingehende Untersuchung eingeleitet, ob die Bedingungen dieses Verkaufs gegen das europäische Beihilferecht verstoßen.
Vorangegangen war eine Beschwerde an die Kommission wegen der vorhergegangenen Ausschreibung. Der Nürburgring stand zuvor im Eigentum des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Den Zuschlag erhielt ein Unternehmen für einen Preis in Höhe von 77 Mio. EUR. Die Kommission hatte in einem ersten Schritt noch ohne förmliches Prüfverfahren entschieden, ein Bieterverfahren sei ordnungsgemäß durchgeführt worden. Die Maßnahme sei mit dem Beihilferecht vereinbar.
Der EuGH hatte hierzu im Jahr 2021 festgestellt, die Kommission hätte hierzu ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen, um die Abläufe der Ausschreibung für den Verkauf zu untersuchen.