Vor kurzem hat die Kommission bekannt gegeben, dass sie gegen den Meta-Konzern ein kartellrechtliches Bußgeld in Höhe von 797,72 Mio. EUR verhängt habe. Anlass für die Geldbuße ist ein Verstoß gegen Art. 102 AEUV und das in dieser Vorschrift geregelte Marktmachtmissbrauchsverbot. Das Unternehmen habe auf seiner Plattform den eigenen Online-Kleinanzeigendienst gegenüber anderen Anbietern bevorzugt.
Den Missbrauch stellt die Kommission durch zwei Verhaltensweisen fest:
- Meta habe seinen eigenen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft. Allen regulären Facebook-Nutzern werden damit automatisch auch Inhalte aus dem Facebook Marketplace angezeigt. Durch diese Verknüpfung schon erlange der eigene Online-Kleinanzeigendienst einen wesentlichen Vertriebsvorteil und könne Wettbewerber vom Markt ausschließen.
- Meta habe weiterhin anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt, wenn sie auf den Meta-Plattformen Werbung treiben wollten. Insbesondere ein Zugriff auf Werbedaten von anderen Werbetreibenden erfolgte allein zugunsten von Facebook Marketplace.
Die Kommission hat Meta dieses Verhalten untersagt und zusätzlich eine Geldbuße auferlegt.