Kommission verhängt Bußgeld gegen Meta wegen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot

Vor kur­zem hat die Kom­mis­si­on bekannt gege­ben, dass sie gegen den Meta-Kon­zern ein kar­tell­recht­li­ches Buß­geld in Höhe von 797,72 Mio. EUR ver­hängt habe. Anlass für die Geld­bu­ße ist ein Ver­stoß gegen Art. 102 AEUV und das in die­ser Vor­schrift gere­gel­te Markt­macht­miss­brauchs­ver­bot. Das Unter­neh­men habe auf sei­ner Platt­form den eige­nen Online-Klein­an­zei­gen­dienst gegen­über ande­ren Anbie­tern bevorzugt.

Den Miss­brauch stellt die Kom­mis­si­on durch zwei Ver­hal­tens­wei­sen fest:

  1. Meta habe sei­nen eige­nen Online-Klein­an­zei­gen­dienst Face­book Mar­ket­place mit sei­nem per­sön­li­chen sozia­len Netz­werk Face­book ver­knüpft. Allen regu­lä­ren Face­book-Nut­zern wer­den damit auto­ma­tisch auch Inhal­te aus dem Face­book Mar­ket­place ange­zeigt. Durch die­se Ver­knüp­fung schon erlan­ge der eige­ne Online-Klein­an­zei­gen­dienst einen wesent­li­chen Ver­triebs­vor­teil und kön­ne Wett­be­wer­ber vom Markt ausschließen.
  2. Meta habe wei­ter­hin ande­ren Anbie­tern von Online-Klein­an­zei­gen­diens­ten unfai­re Han­dels­be­din­gun­gen auf­er­legt, wenn sie auf den Meta-Platt­for­men Wer­bung trei­ben woll­ten. Ins­be­son­de­re ein Zugriff auf Wer­be­da­ten von ande­ren Wer­be­trei­ben­den erfolg­te allein zuguns­ten von Face­book Marketplace.

Die Kom­mis­si­on hat Meta die­ses Ver­hal­ten unter­sagt und zusätz­lich eine Geld­bu­ße auferlegt. 

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Porträtbild von Dr. Sebastian Louven

Dr. Sebastian Louven

Ich bin seit 2016 selbstständiger Rechtsanwalt und berate vorwiegend zum Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Seit 2022 bin ich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

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