Ganz aktuell ist die neueste Auflage des bekannten Kommentars “Das Recht der elektronischen Medien” erschienen. Herausgegeben wird es von Spindler/Schuster/Kaesling, wobei der erstgfenannte Herausgeber leider zu früh vor nicht langer Zeit verstorben ist. Das Werk ist bereits seit vielen Jahren als Standard etabliert.
Ich habe die Ehre, in diesem Kommentar mittlerweile auch einige zentrale Vorschriften aus dem Kartellrecht und zur digitalen Marktregulierung zu kommentieren. Von mir stammen hierzu die Kommentierungen zu Art. 101 AEUV, §§ 1, 19, 19a und 20 GWB sowie Art. 8, 18 und 25 DMA. Hier rundet das Werk meine Kommentierungen im Beck‘schen Online-Kommentar Informations- und Medienrecht sowie im Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht ab. Im Frankfurter Kommentar habe ich mit dem § 18 GWB die zentrale Vorschrift zum Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung übernommen. Im BeckOK schreibe ich zu den drei zentralen Verbotsvorschriften Art. 5, 6 und 7 DMA.
Mein Dank für das Vertrauen geht an das Herausgeber-Team und den Verlag. Hier finden Sie die Anzeige des Verlages zu dem Werk.


