Vor vie­len, vie­len Jah­ren schrieb ich auf Tele­me­di­cus eine mei­ner ers­ten Buch­re­zen­sio­nen über den damals neu erschie­ne­nen Kom­men­tar zum Infor­ma­ti­ons- und Medi­en­recht von Gersdorf/​Paal. Sie fiel recht posi­tiv aus, da der Kom­men­tar schon damals den Nerv getrof­fen hat und zahl­rei­che regu­la­to­ri­sche Vor­schrif­ten auf­ge­nom­men hat­te. Ich habe ihn in den kom­men­den Jah­ren ver­schie­de­ne Male ange­wandt. Mitt­ler­wei­le wur­de er in die Rei­he der Beck’­schen Online-Kom­men­ta­re über­führt. Die­se ste­hen für eine beson­de­re Aktua­li­tät, da sie jähr­lich mehr­fach über­ar­bei­tet werden.

Die­se Wochen wur­de die 41. Edi­ti­on ver­öf­fent­licht. In die­ser fin­det sich nun auch eine Aus­wahl von Vor­schrif­ten aus dem Digi­tal Mar­kets Act, von denen Tei­le kom­men­tiert wer­den. Ich habe die Ehre, die drei Vor­schrif­ten Art. 5, 6 und 7 DMA voll­stän­dig und allein zu kom­men­tie­ren. Damit ist dies die ers­te Kom­men­tie­rung so weit aus einer ein­zi­gen Bear­bei­ter­hand. Auf die­sem Weg kann ich stets aktu­ell die neu­es­ten Ent­wick­lun­gen mit die­sem neu­en Regel­werk dar­stel­len. Ergän­zend dazu wer­den sich aber wei­ter­hin aktu­el­le Bei­trä­ge zum DMA in die­sem Blog finden.

Der Digi­tal Mar­kets Act wird das regu­la­to­ri­sche Gesche­hen in der nächs­ten Zeit ganz mas­siv beein­flus­sen. Vor kur­zem erst wur­den die ers­ten Gate­kee­per desi­gniert. Die­se müs­sen sich nun an die sie betref­fen­den Vor­schrif­ten hal­ten, die in den Art. 5, 6 und 7 DMA gere­gelt sind. Die Anwen­dungs­fäl­le drän­gen sich dabei also auf, sowohl im Namen der Rechts­si­cher­heit als auch der effek­ti­ven Durchsetzung.

Der Kom­men­tar ist in aus­ge­wähl­ten Modu­len auf Beck-Online verfügbar.

Wer einen klei­nen span­nen­den Ein­blick mit High­lights auf weni­gen her­aus­for­dern­den Regeln, die ich kom­men­tie­re, wer­fen will, sei auf die Fol­ge im Pod­cast rechts­be­leh­rung im Som­mer ver­wie­sen.

Über den Autor

Porträtbild von Dr. Sebastian Louven

Dr. Sebastian Louven

Ich bin seit 2016 selbstständiger Rechtsanwalt und berate vorwiegend zum Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Seit 2022 bin ich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

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