Vor vielen, vielen Jahren schrieb ich auf Telemedicus eine meiner ersten Buchrezensionen über den damals neu erschienenen Kommentar zum Informations- und Medienrecht von Gersdorf/Paal. Sie fiel recht positiv aus, da der Kommentar schon damals den Nerv getroffen hat und zahlreiche regulatorische Vorschriften aufgenommen hatte. Ich habe ihn in den kommenden Jahren verschiedene Male angewandt. Mittlerweile wurde er in die Reihe der Beck’schen Online-Kommentare überführt. Diese stehen für eine besondere Aktualität, da sie jährlich mehrfach überarbeitet werden.
Diese Wochen wurde die 41. Edition veröffentlicht. In dieser findet sich nun auch eine Auswahl von Vorschriften aus dem Digital Markets Act, von denen Teile kommentiert werden. Ich habe die Ehre, die drei Vorschriften Art. 5, 6 und 7 DMA vollständig und allein zu kommentieren. Damit ist dies die erste Kommentierung so weit aus einer einzigen Bearbeiterhand. Auf diesem Weg kann ich stets aktuell die neuesten Entwicklungen mit diesem neuen Regelwerk darstellen. Ergänzend dazu werden sich aber weiterhin aktuelle Beiträge zum DMA in diesem Blog finden.
Der Digital Markets Act wird das regulatorische Geschehen in der nächsten Zeit ganz massiv beeinflussen. Vor kurzem erst wurden die ersten Gatekeeper designiert. Diese müssen sich nun an die sie betreffenden Vorschriften halten, die in den Art. 5, 6 und 7 DMA geregelt sind. Die Anwendungsfälle drängen sich dabei also auf, sowohl im Namen der Rechtssicherheit als auch der effektiven Durchsetzung.
Der Kommentar ist in ausgewählten Modulen auf Beck-Online verfügbar.
Wer einen kleinen spannenden Einblick mit Highlights auf wenigen herausfordernden Regeln, die ich kommentiere, werfen will, sei auf die Folge im Podcast rechtsbelehrung im Sommer verwiesen.