Vor wenigen Wochen hat das Landgericht Frankfurt am Main beschlossen, dass eine Zwangslizenzklage wegen SEP-Patenten gegen ein in China ansässiges Unternehmen gemäß § 185 ZPO öffentlich zugestellt wird (Aktenzeichen 2 – 06 O 426/24). Eine derartige öffentliche Zustellung wird grundsätzlich eher restriktiv vorgenommen. In diesen Fällen ist die Entscheidung sehr hilfreich.
Es geht um eine für SEP-Streits recht typische Konstellation: Ein später beklagtes Unternehmen ist Inhaberin von Patenten, die wesentlich für Mobilfunkstandards sind. Als solche hat sie sich verpflichtet, Lizenzen für Patente zu FRAND-Bedingungen zu erteilen. Über die spezifischen Konditionen FRAND-konformer Lizenzen besteht hier Streit.
Die Klägerin begehrt spezifische Konditionen und verklagt die Patentinhaberin. Diese sitzt in China. Eine Klageschrift muss zunächst förmlich zugestellt werden. Dies kann in China regelmäßig eine ganze Weile dauern, wie auch die Klägerin darlegte.
Dazu ein Zitat aus dem Beschluss, der bislang nur in Auszügen veröffentlicht ist:
„Die Klägerin hat dargelegt, dass die Auslandszustellung in der Volksrepublik China nicht stets gelingt und auch dann einen Zeitraum von deutlich mehr als einem Jahr in Anspruch nimmt. Nach der Erfahrung anderer deutscher Gerichte, die sich mit der Erfahrung der Kammer deckt, nimmt die Zustellung in der Volksrepublik China einen erheblichen Zeitraum in Anspruch. Bei dieser Sachlage überwiegen die Interessen der Klägerin auf effektiven Rechtsschutz die Interessen der Beklagten im Hinblick auf die Gefährdung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör.”
Das Landgericht hat deshalb angenommen, dass die Zustellung im Ausland hier keinen Erfolg verspricht und damit kein wirkungsvoller Rechtsschutz mehr ermöglicht werden könnte. Ein Zuwarten auf die Zustellung könne nicht mehr billigerweise zugemutet werden. Allerdings muss die Klägerin die Beklagte zusätzlich über nicht-förmlichen Weg über die Zustellung der Klage informieren. Denkbar könnte hier eine E‑Mail oder andere Nachricht sein.
Die öffentliche Zustellung ist ein geeignetes Mittel für alle Fälle, in denen eine direkte Zustellung nicht gelingt oder sogar vereitelt wird.