Die telekommunikationsrechtlichen Regeln der Vertragszusammenfassung sind streng einzuhalten: Auch alle Preisbestandsteile eines Angebotspakets müssen vollständig und transparent angegeben werden — selbst wenn sie optionale Zusatzleistungen darstellen. Dies hat das OLG Köln mit Entscheidung vom 10.1.2025 bestätigt (Az. 6 U 68/24).
Für Unternehmen in der Telekommunikationsbranche sowie alle Anbieter von Zusatzdiensten bedeutet dies eine wichtige Klarstellung: Wer Transparenzpflichten missachtet, riskiert wettbewerbsrechtliche Konsequenzen. Hier kann man nicht auf Lücke arbeiten.
Hintergrund der Entscheidung:
Im vorliegenden Fall bot die Deutsche Telekom auf ihrer Website den Tarif “Magenta Zuhause” an. Während des Bestellvorgangs konnten Kunden optional einen Router zur Miete hinzuwählen. Die Vertragszusammenfassung enthielt jedoch keine Angaben zum Preis der gemieteten Hardware, sondern lediglich eine Gutschrift, was als unzureichend erachtet wurde. Der vzbv klagte auf Unterlassung.
Entscheidung des OLG Köln:
Das OLG Köln bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und urteilte, dass Anbieter sämtliche Preisbestandteile, die für den Vertragsschluss relevant sind, in der Vertragszusammenfassung aufführen müssen. Dabei betonte das Gericht, dass auch optionale Zusatzleistungen wie die Miete eines Routers klar und transparent angezeigt werden müssen, um den Anforderungen des § 54 TKG gerecht zu werden. Die unzureichende Angabe des Mietpreises für den Router wurde als Verstoß gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben bewertet.
Folgen für Unternehmen:
- Überprüfung der Preisangaben in Vertragsdokumenten: Unternehmen sollten ihre Vertragsdokumente und insbesondere die Zusammenfassungen der Bestellvorgänge regelmäßig auf die vollständige und transparente Angabe aller relevanten Preisbestandteile hin überprüfen. Dies betrifft sowohl Kernleistungen als auch optionale Zusatzangebote wie etwa Hardware-Mieten oder Zusatzdienste. Hier gab es 2021 mit der letzten großen TKG-Novelle einige Änderungen mit erheblichen Umsetzungsbedarf.
- Anpassung von Verkaufs- und Bestellprozessen: Da der vorliegende Fall einen Online-Bestellvorgang betraf, sollten Unternehmen ihre digitalen Verkaufsprozesse, einschließlich der Bestellübersichten und Preisangaben, dahingehend überprüfen, dass Kunden alle Kosten vor dem Vertragsabschluss klar nachvollziehen können. Ein klarer, transparenter und vollständiger Preisüberblick ist nicht nur gesetzlich erforderlich, sondern trägt auch zur Kundenzufriedenheit und Vertrauen bei.
- Schulung der Vertriebsabteilungen: Unternehmen sollten ihre Vertriebsteams in Bezug auf die rechtlichen Anforderungen schulen und darauf hinweisen, dass alle zusätzlichen Leistungen, die dem Kunden zur Auswahl gestellt werden, korrekt und vollständig abgebildet werden müssen. Fehlerhafte oder unvollständige Preisangaben können nicht nur die Kundenbindung gefährden, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Vermeidung wettbewerbsrechtlicher Risiken: Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass Verstöße gegen die Transparenzvorgaben im Bereich der Preisangaben zu wettbewerbsrechtlichen Klagen führen können. Die Entscheidung des OLG Köln hat erneut verdeutlicht, dass Unternehmen für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich sind und dass Wettbewerbsverstöße nicht nur juristische Risiken bergen, sondern auch den Ruf der Marke langfristig schädigen können.
Warum dieses Urteil auch in 2025 relevant ist:
Obwohl die Entscheidung des OLG Köln relativ frisch ist, hat sie weitreichende Bedeutung für die laufende Praxis von Unternehmen. In Zeiten der Digitalisierung und des Online-Handels, in denen Verträge häufig über Plattformen abgeschlossen werden, gewinnen transparente Preisangaben zunehmend an Bedeutung. Verbraucher und Wettbewerbsbehörden legen immer mehr Wert auf eine klare und nachvollziehbare Kommunikation der Gesamtkosten, was die Verantwortung der Anbieter, ihre Verkaufsprozesse rechtssicher zu gestalten, noch weiter erhöht. Die Entscheidung zeigt, dass ein Verfolgungsrisiko durch Verbraucherverbände oder Wettbewerber sehr hoch ist.
Unternehmen im Telekommunikationssektor sowie Anbieter von Zusatzleistungen wie Hardware müssen ihre Preisangaben in den Vertragsunterlagen und Bestellprozessen sorgfältig überprüfen und anpassen.
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