Ende Juni werde ich in einer Woche auf drei Konferenzen die spannende Facebook-Entscheidung des Bundeskartellamts diskutieren.
Am Donnerstag, den 27.6.2019, bin ich auf den Kölner Tagen Datenschutzrecht. Dort halte ich einen Vortrag mit dem Titel Kartellrechtrecht als Hebel zur Durchsetzung des Datenschutzrechts? Dies deutet den Spin des Vortrags wohl schon an: Kann über das kartellrechtliche Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung auch das Datenschutzrecht durchgesetzt werden? Das Facebook-Verfahren wurde vom BKartA in einer Zeit noch vor der DSGVO eingeleitet. Ich hatte damals basierend auf der Pressemitteilung der Behörde eine Einschätzung zum Vorgehen in der Zeitschrift WRP geschrieben und mich eher kritisch zu diesem Vorgehen geäußert. Wer Interesse daran hat, kann mich gerne um eine PDF-Version anschreiben.
Am Freitag, den 28.6.2019, folgt ein gemeinsamer Impulsvortrag mit Carlo Piltz auf dem DGRI-Drei-Länder-Treffen in Krems an der Donau und eine Panel-Diskussion, auf der wir die Facebook-Entscheidung mit Vertreterinnen von Wettbewerbs- und Datenschutzbehörden diskutieren werden.
Mit Carlo Piltz geht es am Samstag, den 29.6.2019, erneut in einem gemeinsamen Format weiter – dieses Mal aber weniger kooperativ als konfrontativ. Wir hatten direkt nach der Bekanntgabe der Entscheidung eine angeregte Kontroverse auf Twitter, in der durchaus sehr unterschiedliche Bewertungen zutage kamen. Dies wollen wir in einem gemeinsamen Streitgespräch noch einmal genauer erörtern. Das Podium wird die Telemedicus Sommerkonferenz 2019 bieten. Diese Veranstaltung habe ich vor vielen Jahren selbst mit ins Leben gerufen.