Ganz aktuell ist die Neuauflage des TKG-Kommentars von Geppert/Schütz aus dem Verlag C.H.Beck erschienen. Sie umfasst die TKG-Novelle 2021 und das ebenso im Jahr 2021 neu eingeführte TTDSG. Das Werk ist weit über 2.676 Seiten dick.
Ich bin sehr stolz, dass ich an diesem renommierten Kommentar gemeinsam mit Dr. Frederic Ufer vom VATM mitwirken durfte. Von uns stammen die Neukommentierungen zu Vorschriften der Regulierungsverfügung in den §§ 11 bis 16 TKG. Seit meinem eigenen Berufseinstieg bei der Versatel vor vielen Jahren habe ich mit diesen Vorschriften zu tun. Schon damals war der Beck’sche Kommentar ganz wesentlich für meine Arbeit. Umso mehr freut es mich jetzt, dass ich an der Neuauflage beteiligt bin.
Einiges hat sich seitdem getan, sowohl rechtlich wie auch praktisch. Interessant sind die etwa zuletzt zu beobachtenden Praktiken der BNetzA, Gemeinschaftsunternehmen mit Beteiligung der Telekom einer eigenen Regulierungsverfügung unterwerfen zu wollen. Dieses Vorgehen sehe ich sehr kritisch, denn eine Regulierungsverfügung ergeht gegenüber einem SMP-Unternehmen als Ganzes und damit auch einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen nach den Kriterien des § 3 Nr. 69 TKG. Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist bei den §§ 11 ff. TKG die Verschränkung mit Verpflichtungszusagen interessant und deren Berücksichtigung im Verfahren zur Regulierungsverfügung.
Der Kommentar ist auf der Seite des Beck-Verlages zum Kauf erhältlich sowie über beck-online in ausgewählten Modulen verfügbar. Einen Flyer des Verlages finden Sie hier verlinkt.