Ganz aktu­ell ist die Neu­auf­la­ge des TKG-Kom­men­tars von Geppert/​Schütz aus dem Ver­lag C.H.Beck erschie­nen. Sie umfasst die TKG-Novel­le 2021 und das eben­so im Jahr 2021 neu ein­ge­führ­te TTDSG. Das Werk ist weit über 2.676 Sei­ten dick.

Ich bin sehr stolz, dass ich an die­sem renom­mier­ten Kom­men­tar gemein­sam mit Dr. Fre­de­ric Ufer vom VATM mit­wir­ken durf­te. Von uns stam­men die Neu­kom­men­tie­run­gen zu Vor­schrif­ten der Regu­lie­rungs­ver­fü­gung in den §§ 11 bis 16 TKG. Seit mei­nem eige­nen Berufs­ein­stieg bei der Ver­sa­tel vor vie­len Jah­ren habe ich mit die­sen Vor­schrif­ten zu tun. Schon damals war der Beck’­sche Kom­men­tar ganz wesent­lich für mei­ne Arbeit. Umso mehr freut es mich jetzt, dass ich an der Neu­auf­la­ge betei­ligt bin.

Eini­ges hat sich seit­dem getan, sowohl recht­lich wie auch prak­tisch. Inter­es­sant sind die etwa zuletzt zu beob­ach­ten­den Prak­ti­ken der BNetzA, Gemein­schafts­un­ter­neh­men mit Betei­li­gung der Tele­kom einer eige­nen Regu­lie­rungs­ver­fü­gung unter­wer­fen zu wol­len. Die­ses Vor­ge­hen sehe ich sehr kri­tisch, denn eine Regu­lie­rungs­ver­fü­gung ergeht gegen­über einem SMP-Unter­neh­men als Gan­zes und damit auch ein­be­zo­ge­nen Gemein­schafts­un­ter­neh­men nach den Kri­te­ri­en des § 3 Nr. 69 TKG. Unter recht­li­chen Gesichts­punk­ten ist bei den §§ 11 ff. TKG die Ver­schrän­kung mit Ver­pflich­tungs­zu­sa­gen inter­es­sant und deren Berück­sich­ti­gung im Ver­fah­ren zur Regulierungsverfügung.

Der Kom­men­tar ist auf der Sei­te des Beck-Ver­la­ges zum Kauf erhält­lich sowie über beck-online in aus­ge­wähl­ten Modu­len ver­füg­bar. Einen Fly­er des Ver­la­ges fin­den Sie hier ver­linkt.

Über den Autor

Porträtbild von Dr. Sebastian Louven

Dr. Sebastian Louven

Ich bin seit 2016 selbstständiger Rechtsanwalt und berate vorwiegend zum Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Seit 2022 bin ich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

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