Aktuell ist das VATM-Jahrbuch 2024 erschienen. Es ist auf der Seite des Verbands online erhältlich. Dieser jährliche Bericht gibt einige interessante Zahlen über die Branche wieder. Er enthält aber auch inhaltliche Beiträge.
Ein solcher Beitrag findet sich auch von mir in diesem Bericht auf Seite 36. Unter dem Titel “Neues Förderregime braucht Priorisierung und Verzahnung mit eigenwirtschaftlichem Ausbau” greife ich einige wenige Probleme beim aktuellen Förderausbauregime heraus und schlage Änderungen vor. Hauptsächlich geht es darum, dass einige Gebietskörperschaften einen geförderten Ausbau auf jeden Fall druchbringen wollen und sich etwa auch schon seit mehreren Jahren auf einen bestimmten Betreiber festgelegt haben. Spezifisch aus der Praxis ist mir dabei das Problem der “vorweggenommenen” Auswahlverfahren bekannt. Eigentlich aber muss der eigenwirtschaftliche ausbau Vorrang haben.
Das gegenwärtige Förderregime weist hier Lücken auf, die auch ausgenutzt werden. Zwar kann man hiergegen Rechtsschutz erheben, was einige Unternehmen auch machen. Ein derart reaktives Vorgehen sollte gerade bei einem staatlichen Eingriff in den Wettbewerb aber nicht der erste Griff sein. Vielmehr muss sicher gestellt werden, dass der Wettbewerb an erster Stelle steht und die Breitbandförderung nur unter engen Voraussetzungen die zweitbeste Lösung ist. Die Kommunen müssen also noch mehr aktiv auf den Wettbewerbsschutz verpflichtet werden.
Zusätzlich sollte die Bundesnetzagentur als die Behörde mit dem geeigneten Fachwissen über kurzfristige Eingriffsmöglichkeiten verfügen, um rechtswidrige Förderungen stoppen, unterbinden und gegebenenfalls rückabwickeln zu können. Dies könnte etwa ähnlich wie bei den Streitbeilegungsverfahren erfolgen und an eine Entscheidungsfrist gekoppelt werden. Anschließend würde dann der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht Köln gehen.