Aktu­ell ist das VATM-Jahr­buch 2024 erschie­nen. Es ist auf der Sei­te des Ver­bands online erhält­lich. Die­ser jähr­li­che Bericht gibt eini­ge inter­es­san­te Zah­len über die Bran­che wie­der. Er ent­hält aber auch inhalt­li­che Beiträge.

Ein sol­cher Bei­trag fin­det sich auch von mir in die­sem Bericht auf Sei­te 36. Unter dem Titel “Neu­es För­der­re­gime braucht Prio­ri­sie­rung und Ver­zah­nung mit eigen­wirt­schaft­li­chem Aus­bau” grei­fe ich eini­ge weni­ge Pro­ble­me beim aktu­el­len För­der­aus­bau­re­gime her­aus und schla­ge Ände­run­gen vor. Haupt­säch­lich geht es dar­um, dass eini­ge Gebiets­kör­per­schaf­ten einen geför­der­ten Aus­bau auf jeden Fall druch­brin­gen wol­len und sich etwa auch schon seit meh­re­ren Jah­ren auf einen bestimm­ten Betrei­ber fest­ge­legt haben. Spe­zi­fisch aus der Pra­xis ist mir dabei das Pro­blem der “vor­weg­ge­nom­me­nen” Aus­wahl­ver­fah­ren bekannt. Eigent­lich aber muss der eigen­wirt­schaft­li­che aus­bau Vor­rang haben. 

Das gegen­wär­ti­ge För­der­re­gime weist hier Lücken auf, die auch aus­ge­nutzt wer­den. Zwar kann man hier­ge­gen Rechts­schutz erhe­ben, was eini­ge Unter­neh­men auch machen. Ein der­art reak­ti­ves Vor­ge­hen soll­te gera­de bei einem staat­li­chen Ein­griff in den Wett­be­werb aber nicht der ers­te Griff sein. Viel­mehr muss sicher gestellt wer­den, dass der Wett­be­werb an ers­ter Stel­le steht und die Breit­band­för­de­rung nur unter engen Vor­aus­set­zun­gen die zweit­bes­te Lösung ist. Die Kom­mu­nen müs­sen also noch mehr aktiv auf den Wett­be­werbs­schutz ver­pflich­tet werden. 

Zusätz­lich soll­te die Bun­des­netz­agen­tur als die Behör­de mit dem geeig­ne­ten Fach­wis­sen über kurz­fris­ti­ge Ein­griffs­mög­lich­kei­ten ver­fü­gen, um rechts­wid­ri­ge För­de­run­gen stop­pen, unter­bin­den und gege­be­nen­falls rück­ab­wi­ckeln zu kön­nen. Dies könn­te etwa ähn­lich wie bei den Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren erfol­gen und an eine Ent­schei­dungs­frist gekop­pelt wer­den. Anschlie­ßend wür­de dann der Rechts­weg zum Ver­wal­tungs­ge­richt Köln gehen.

Über den Autor

Porträtbild von Dr. Sebastian Louven

Dr. Sebastian Louven

Ich bin seit 2016 selbstständiger Rechtsanwalt und berate vorwiegend zum Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Seit 2022 bin ich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

Weitere Artikel

Newsletter

Updates zum Kartell- und Telekommunikationsrecht