Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat Anfang März die aktu­el­len Com­pli­ance Reports der desi­gnier­ten Gate­kee­per ver­öf­fent­licht, wie sie berich­tet. Gemäß Art. 11 DMA müs­sen Gate­kee­per inner­halb von sechs Mona­ten nach ihrer Benen­nung der Kom­mis­si­on einen Bericht über die Maß­nah­men vor­lie­gen, die sie zur Ein­hal­tung der Ver­pfli­chun­gen nach Art. 5, 6 und 7 DMA ergrif­fen haben. Der Bericht muss aus­führ­lich und trans­pa­rent sein. Der Gate­kee­per muss außer­dem eine nicht­ver­trau­li­che Zusam­men­fas­sung über­mit­teln, wel­che von der Kom­mis­si­on auf ihrer Inter­net­sei­te ver­öf­fent­licht werden.

Auf der Über­sichts­sei­te der Kom­mis­si­on sind die ein­zel­nen Com­pli­ance Reports der Gate­kee­per ver­linkt. Vor­han­den sind die von Alpha­bet, Ama­zon, Apple, Boo­king, Byte­Dance, Meta und Micro­soft. Bei Meta und Micro­soft sind außer­dem noch die vor­he­ri­gen Ver­sio­nen aus dem Jahr 2024 ver­füg­bar. In Sachen Leser­freund­lich­keit punk­tet der eher kür­ze­re Bericht von Boo­king erheb­lich gegen­über den ande­ren durch ein anspre­chen­des Lay­out, eine ange­neh­me Text­dar­stel­lung und ver­schie­de­ne Gra­fi­ken. Ob sich die Kom­mis­si­on davon beein­dru­cken lässt, erscheint aller­dings höchst frag­lich. Das haben auch alle ande­ren Gate­kee­per erkannt und erheb­lich nüch­ter­ne­re und umfang­rei­che­re Doku­men­te vor­ge­legt, die sich am Tem­p­la­te der Kom­mis­si­on orientieren.

Die Berich­te stel­len als sol­che blo­ße Selbst­ein­schät­zun­gen der Gate­kee­per dar. Die Kom­mis­si­on muss nun prü­fen, ob die Gate­kee­per ihren Ver­pflich­tun­gen aus­rei­chend nach­kom­men. Inhalt­lich fal­len hier eini­ge Gemein­sam­kei­ten in den Berich­ten auf: So haben eini­ge Gate­kee­per Pari­täts­klau­seln ent­fernt, neue API zur Daten­kon­trol­le ein­ge­führt oder neue Dash­boards für Part­ner zu geschäfts­re­le­van­ten Daten ein­ge­führt. Wei­te­re haben die Ein­wil­li­gungs­pro­zes­se über­ar­bei­tet. Eini­ge der Gate­kee­per mei­nen dabei, dass ihre Maß­nah­men pro­ak­tiv hin­sicht­lich Trans­pa­renz und Kon­trol­le über Daten­flüs­se noch über die Anfor­de­run­gen des DMA hin­aus­gin­gen. Meta weist auf gesun­ke­ne Abon­ne­ment-Gebüh­ren und weni­ger per­so­na­li­sier­te Wer­bung hin. Alpha­bet sieht sei­ne Pri­va­cy Sand­box mit einer API zur Dritt­an­bie­ter-Inte­gra­ti­on als wirk­sa­me Maß­nah­me zur Her­stel­lung von Interoperabilität.

Nicht erfasst von die­ser Ver­öf­fent­li­chung sind die soge­nann­ten Con­su­mer Pro­fil­ing Reports. Die­se sind gemäß Art. 15 DMA zu erstel­len. Auch die­se müs­sen inner­halb von sechs Mona­ten nach der Benen­nung als Gate­kee­per vor­ge­legt wer­den. Sie müs­sen zusätz­lich von einer unab­hän­gi­gen Stel­le geprüft wer­den. Die Kom­mis­si­on über­mit­telt die­se Beschrei­bung dem Euro­päi­schen Daten­schutz­aus­schuss. Der Con­su­mer Pro­fil­ing Report nach dem DMA ist jähr­lich zu aktualisieren.

Die Kom­mis­si­on hat im Anschluss an die­se ver­öf­fent­lich­ten Berich­te nun zu spe­zi­fi­schen tech­ni­schen Work­shops ein­ge­la­den. Dabei kön­nen sich auch inter­es­sier­te Drit­te ein­brin­gen und Her­aus­for­de­run­gen dar­stel­len. Auf die­ser Arbeits­ebe­ne bie­tet das For­mat die Mög­lich­keit für ande­re Unter­neh­men, ihre berech­tig­ten Inter­es­sen vor­zu­brin­gen. Die Work­s­hos haben fol­gen­de Rei­hen­fol­ge und Termine:

Wenn Sie hier­zu Bera­tungs­be­darf haben, kön­nen wir mit unse­rer recht­li­chen Erfah­rung unter­stüt­zen. Lesen Sie hier unse­ren Bericht über tech­ni­sche Vor­ga­ben im Zusam­men­hang mit der Geschäfts­ver­wei­ge­rung.

Über den Autor

Porträtbild von Dr. Sebastian Louven

Dr. Sebastian Louven

Ich bin seit 2016 selbstständiger Rechtsanwalt und berate vorwiegend zum Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Seit 2022 bin ich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

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