Nicht erst seit der pio­nier­haf­ten Face­book-Ent­schei­dung des Bun­des­kar­tell­amts ist die wett­be­werb­li­che Bedeu­tung von Daten klar. Zahl­rei­che Bezü­ge und Ver­schrän­kun­gen schei­nen dabei auch zwi­schen den Rechts­ge­bie­ten Kar­tell­recht und Daten­schutz­recht zu bestehen. Im Som­mer hat­te ich bereits auf meh­re­ren Kon­fe­ren­zen (unter ande­rem mit dem Kol­le­gen Car­lo Piltz von reusch​.law) mit­ge­wirkt. Nun wur­de ich vom Bit­kom-Ver­band ein­ge­la­den, die auf­ge­kom­me­nen Fra­gen in einem poli­ti­schen und inter­na­tio­na­len Kon­text mit Ali­ne Blan­kertz von der Stif­tung Neue Ver­ant­wor­tung zu dis­ku­tie­ren. Eine span­nen­de Debat­te auch vor dem Hin­ter­grund der aktu­el­len Dis­kus­si­on über ein neu­es Kar­tell­recht für die Digitalwirtschaft.

Über den Autor

Profilbild des Autors

Dr. Sebastian Louven

Ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Partner bei louven.legal. Ich berate und vertrete Unternehmen im Kartellrecht, in der Telekommunikationsregulierung und in Fragen der digitalen Marktregulierung. Zu diesen Themen publiziere und lehre ich regelmäßig.

Weitere Artikel

Newsletter

Updates zum Kartell- und Telekommunikationsrecht