Nicht erst seit der pionierhaften Facebook-Entscheidung des Bundeskartellamts ist die wettbewerbliche Bedeutung von Daten klar. Zahlreiche Bezüge und Verschränkungen scheinen dabei auch zwischen den Rechtsgebieten Kartellrecht und Datenschutzrecht zu bestehen. Im Sommer hatte ich bereits auf mehreren Konferenzen (unter anderem mit dem Kollegen Carlo Piltz von reusch.law) mitgewirkt. Nun wurde ich vom Bitkom-Verband eingeladen, die aufgekommenen Fragen in einem politischen und internationalen Kontext mit Aline Blankertz von der Stiftung Neue Verantwortung zu diskutieren. Eine spannende Debatte auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über ein neues Kartellrecht für die Digitalwirtschaft.
Kein Bußgeldregress gegen den Geschäftsführer? Schlussanträge in der Rechtssache Zapp (C‑347/25)
Ein Unternehmen soll keinen Bußgeldregress bei seinem Geschäftsführer nehmen dürfen, wenn eine Wettbewerbsbehörde gegen es eine Kartellgeldbuße verhängt hat. Das schlägt Generalanwalt Maciej Szpunar dem…
