Nicht erst seit der pionierhaften Facebook-Entscheidung des Bundeskartellamts ist die wettbewerbliche Bedeutung von Daten klar. Zahlreiche Bezüge und Verschränkungen scheinen dabei auch zwischen den Rechtsgebieten Kartellrecht und Datenschutzrecht zu bestehen. Im Sommer hatte ich bereits auf mehreren Konferenzen (unter anderem mit dem Kollegen Carlo Piltz von reusch.law) mitgewirkt. Nun wurde ich vom Bitkom-Verband eingeladen, die aufgekommenen Fragen in einem politischen und internationalen Kontext mit Aline Blankertz von der Stiftung Neue Verantwortung zu diskutieren. Eine spannende Debatte auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über ein neues Kartellrecht für die Digitalwirtschaft.

Google: 890 Mio. Euro DMA-Bußgeld wegen Selbstbevorzugung und Anti-Steering
Die Europäische Kommission verschärft die Durchsetzung des Digital Markets Act deutlich. Mit zwei Beschlüssen vom 23.7.2026 ahndet sie erstmals in erheblicher Höhe sowohl die Selbstbevorzugung…

