Koreanische Gesetzgebungsinitiative gegen Beschränkungen von Bezahloptionen auf App-Plattformen

Apple und Goog­le sol­len zukünf­tig auch ande­re Bezahl­sys­te­me erlau­ben. In die­se Rich­tung geht ein Geset­zes­vor­schlag in Süd­ko­rea, über den letz­te Woche berich­tet wur­de. Er hat im Wesent­li­chen die bei­den gro­ßen Anbie­ter im Blick, die auf ihren Sys­te­men die wesent­li­chen Platt­for­men für Apps anbieten.

Um die­se hat es immer wie­der Ärger gege­ben. Legen­där ist die Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen Apple und Epic in den USA, die sich sowohl über die Höhe der Pro­vi­sio­nen als auch die soge­nann­te In-App-Ver­gü­tung aus­ließ. In Euro­pa hat die Kom­mis­si­on zwei Ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Das eine rich­tet sich gegen den Zwang zum In-app purcha­se (IAP), das ande­re gegen die Kon­di­tio­nen über Apple Pay. Bei der Höhe der Pro­vi­sio­nen stellt sich die Fra­ge, ob eine pau­scha­le Fest­set­zung auf 30 % gene­rell gerecht­fer­tigt ist. So könn­te sie als zu hoch ange­se­hen wer­den oder feh­len­de Dif­fe­ren­zie­run­gen nach Anbie­tern aufweisen.

Die bei­den Unter­neh­men haben erwar­tungs­ge­mäß erheb­li­che Ein­wen­dun­gen gegen die­se Initia­ti­ve, kom­men jedoch den Zweif­lern auch ent­ge­gen. Wahr­schein­lich wird die Wage auch in der Mit­te lie­gen. Denn es wird auf einer all­ge­mei­nen wett­be­werb­li­chen Ebe­ne nur wenig gute Argu­men­te dafür geben, war­um etwa Apps kei­ne ande­ren Zah­lungs­me­tho­den anbie­ten kön­nen dür­fen. Soweit es um Aspek­te der Sicher­heit gin­ge, könn­ten die­se etwa auf ande­re Wei­se durch­ge­setzt wer­den. Auf der ande­ren Sei­te ist es wie auch bei ande­ren Ver­triebs­ver­mitt­lern nach­voll­zieh­bar, dass eine wert­be­zo­ge­ne Ver­gü­tung ver­langt wird.

Nicht mehr lan­ge wird sich das Argu­ment hal­ten, dass sich Platt­for­men dage­gen weh­ren kön­nen, ihre Leis­tun­gen wer­den zweck­ent­frem­det. Dass die­ses nicht beson­ders hoch steht, hat der BGH erst zuletzt gezeigt, als er den engen Best­preis­klau­seln zur Ver­mei­dung des Tritt­brett­fah­rens eine Absa­ge erteilt hat.

Über den Autor

Profilbild des Autors

Dr. Sebastian Louven

Ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Partner bei louven.legal. Ich berate und vertrete Unternehmen im Kartellrecht, in der Telekommunikationsregulierung und in Fragen der digitalen Marktregulierung. Daneben publiziere und lehre ich regelmäßig zu diesen Themen.

Weitere Artikel

TK-Lunchtime@DGRI: TKG-Änderungsgesetz 2026

Die DGRI lädt zu einem nächs­ten TK-Lunchtime@DGRI mit Dr. Phil­ipp Grün vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Digi­ta­les und Staats­mo­der­ni­sie­rung ein. Er fin­det wir gewohnt online via Micro­soft Teams statt…

Weiterlesen

TKG-Novelle: Abwägungsvorrang gestrichen

Vor weni­gen Tagen wur­de der Kabi­netts­ent­wurf für ein neu­es TKG ver­öf­fent­licht. Wir hat­ten dar­über berich­tet. Nähe­rem Hin­se­hen erge­ben sich eini­ge Ände­run­gen zum Refe­ren­ten­ent­wurf von Beginn…

Weiterlesen

Newsletter

Updates zum Kartell- und Telekommunikationsrecht