Apple und Google sollen zukünftig auch andere Bezahlsysteme erlauben. In diese Richtung geht ein Gesetzesvorschlag in Südkorea, über den letzte Woche berichtet wurde. Er hat im Wesentlichen die beiden großen Anbieter im Blick, die auf ihren Systemen die wesentlichen Plattformen für Apps anbieten.
Um diese hat es immer wieder Ärger gegeben. Legendär ist die Auseinandersetzung zwischen Apple und Epic in den USA, die sich sowohl über die Höhe der Provisionen als auch die sogenannte In-App-Vergütung ausließ. In Europa hat die Kommission zwei Verfahren eingeleitet. Das eine richtet sich gegen den Zwang zum In-app purchase (IAP), das andere gegen die Konditionen über Apple Pay. Bei der Höhe der Provisionen stellt sich die Frage, ob eine pauschale Festsetzung auf 30 % generell gerechtfertigt ist. So könnte sie als zu hoch angesehen werden oder fehlende Differenzierungen nach Anbietern aufweisen.
Die beiden Unternehmen haben erwartungsgemäß erhebliche Einwendungen gegen diese Initiative, kommen jedoch den Zweiflern auch entgegen. Wahrscheinlich wird die Wage auch in der Mitte liegen. Denn es wird auf einer allgemeinen wettbewerblichen Ebene nur wenig gute Argumente dafür geben, warum etwa Apps keine anderen Zahlungsmethoden anbieten können dürfen. Soweit es um Aspekte der Sicherheit ginge, könnten diese etwa auf andere Weise durchgesetzt werden. Auf der anderen Seite ist es wie auch bei anderen Vertriebsvermittlern nachvollziehbar, dass eine wertbezogene Vergütung verlangt wird.
Nicht mehr lange wird sich das Argument halten, dass sich Plattformen dagegen wehren können, ihre Leistungen werden zweckentfremdet. Dass dieses nicht besonders hoch steht, hat der BGH erst zuletzt gezeigt, als er den engen Bestpreisklauseln zur Vermeidung des Trittbrettfahrens eine Absage erteilt hat.