In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Kommunikation und Recht (K&R) ist ein Beitrag von mir erschienen. Er trägt den Titel „Kartellrechtlicher Rechtsschutz gegen unberechtigte Verkäufer-Sperren durch Amazon“. Darin befasse ich mich mit den rechtlichen Voraussetzungen, um ein gerichtliches Verfahren gegenüber Amazon wegen der Sperre eines Verkäufer-Kontos auf ihrer Plattform durchzuführen.
Derartige Fälle scheinen sich zuletzt leicht zu häufen. Aus materiell-rechtlicher Sicht enthalten sie nicht viel Überraschendes. Erstaunlicherweise stützen sich die bisherigen Entscheidungen überwiegend allein auf die marktbeherrschende Stellung gemäß § 18 Abs. 1 GWB. Die wesentlich einfacher in diesen Fällen feststellbare relative Marktmacht gemäß § 20 Abs. 1 GWB wurde bislang noch nicht thematisiert. Dabei wäre hier mit der Abhängigkeit von Intermediationsleistungen sogar die Schwelle noch einmal tiefer gelegt.
Neben den materiellen Fragen des kartellrechtlichen Unterlassungsanspruchs wegen missbräuchlicher Kontosperre stellt sich regelmäßig das Problem der Zuständigkeit des angerufenen Gerichts. Da es sich hierbei um deliktische Ansprüche handelt, sollte die internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts wegen Art. 7 Nr. 2 Brüssel-Ia-VO eigentlich kein Problem sein. Es kommt dann darauf an, deutlich zu machen, dass gerade keine Auslegung des bestehenden Business-Vertrages in Betracht kommt. Stattdessen sollten sich derartige Ansprüche allein auf das kartellrechtliche Marktmachtmissbrauchsverbot stützen.