Vor kur­zem habe ich bereits eine Syn­op­se vor­ge­stellt, in der ich die bis­he­ri­gen GWB-Vor­schrif­ten über die Markt­be­herr­schung und den Miss­brauch die­ser mit den der­zeit geplan­ten Ände­run­gen ver­gli­chen habe. Hier gibt es ein ver­gleich­ba­res kur­zes Doku­ment für die geplan­ten neu­en Befug­nis­se des Bun­des­kar­tell­amts. Die Ände­rungs­vor­schlä­ge zu die­sem Abschnitt sind über­schau­bar, aber nicht weni­ger bedeut­sam. Eine ganz kur­ze Zusam­men­fas­sung dazu:

  • Prä­zi­sie­rung der Vor­aus­set­zun­gen für den Erlass einst­wei­li­ger Maßnahmen.
  • Gesetz­li­che Fest­le­gung des soge­nann­ten Vor­sit­zen­den­schrei­bens als Alter­na­ti­ve zum bereits bestehen­den Instru­ment der soge­nann­ten Nicht­tä­tig­keits­ent­schei­dung; dane­ben Schaf­fung einer gesetz­li­chen Grund­la­ge für den Erlass all­ge­mei­ner Grund­sät­ze für Vor­sit­zen­den­schrei­ben und Nicht­tä­tig­keits­ent­schei­dung durch das Bun­des­kar­tell­amt und Schaf­fung eines Anspruchs auf Ent­schei­dung über Nicht­tä­tig­wer­den bei berech­tig­tem Interesse.
  • Auf­nah­me von Befug­nis­sen zur Prü­fung von Unter­la­gen und zu Durch­su­chun­gen bei Sek­tor­un­ter­su­chun­gen; dies gilt jedoch nicht bei den mit der 9. GWB-Novel­le ein­ge­führ­ten ver­brau­cher­recht­li­chen Sektoruntersuchungen.

Über den Autor

Porträtbild von Dr. Sebastian Louven

Dr. Sebastian Louven

Ich bin seit 2016 selbstständiger Rechtsanwalt und berate vorwiegend zum Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Seit 2022 bin ich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

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