Vor kurzem habe ich bereits eine Synopse vorgestellt, in der ich die bisherigen GWB-Vorschriften über die Marktbeherrschung und den Missbrauch dieser mit den derzeit geplanten Änderungen verglichen habe. Hier gibt es ein vergleichbares kurzes Dokument für die geplanten neuen Befugnisse des Bundeskartellamts. Die Änderungsvorschläge zu diesem Abschnitt sind überschaubar, aber nicht weniger bedeutsam. Eine ganz kurze Zusammenfassung dazu:
- Präzisierung der Voraussetzungen für den Erlass einstweiliger Maßnahmen.
- Gesetzliche Festlegung des sogenannten Vorsitzendenschreibens als Alternative zum bereits bestehenden Instrument der sogenannten Nichttätigkeitsentscheidung; daneben Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Erlass allgemeiner Grundsätze für Vorsitzendenschreiben und Nichttätigkeitsentscheidung durch das Bundeskartellamt und Schaffung eines Anspruchs auf Entscheidung über Nichttätigwerden bei berechtigtem Interesse.
- Aufnahme von Befugnissen zur Prüfung von Unterlagen und zu Durchsuchungen bei Sektoruntersuchungen; dies gilt jedoch nicht bei den mit der 9. GWB-Novelle eingeführten verbraucherrechtlichen Sektoruntersuchungen.