Nur kurz zwi­schen­durch: In der aktu­el­len Debat­te über die 10. GWB-Novel­le ste­chen die Vor­schrif­ten zu Ände­run­gen der Markt­macht­miss­brauchs­kon­trol­le beson­ders her­vor. Der bis­her ver­öf­fent­lich­te Refe­ren­ten­ent­wurf betont dies noch ein­mal, indem er die 10. GWB-Novel­le sogar als „GWB-Digi­ta­li­sie­rungs­ge­setz“ bezeich­net. Den Exo­ten § 19a GWB habe ich Anfang die­ser Woche noch ein­mal mit sei­nem Voll­text und mei­nen Anmer­kun­gen ins Gedächt­nis geholt. Ich hat­te vor eini­ger Zeit bereits für ande­re Zwe­cke eine län­ge­re Syn­op­se erstellt, in der die bis­he­ri­gen Vor­schrif­ten dar­ge­stellt wer­den und dane­ben die vor­ge­schla­ge­nen Ände­run­gen. Das ist dann schon etwas umfang­rei­cher gewor­den. Hier nur ein klei­ner Aus­schnitt zu den vor­ge­schla­ge­nen Ände­run­gen der §§ 18 bis 20 GWB als Syn­op­se.

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Dr. Sebastian Louven

Ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Partner bei louven.legal. Ich berate und vertrete Unternehmen im Kartellrecht, in der Telekommunikationsregulierung und in Fragen der digitalen Marktregulierung. Daneben publiziere und lehre ich regelmäßig zu diesen Themen.

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