Nur kurz zwi­schen­durch: In der aktu­el­len Debat­te über die 10. GWB-Novel­le ste­chen die Vor­schrif­ten zu Ände­run­gen der Markt­macht­miss­brauchs­kon­trol­le beson­ders her­vor. Der bis­her ver­öf­fent­lich­te Refe­ren­ten­ent­wurf betont dies noch ein­mal, indem er die 10. GWB-Novel­le sogar als „GWB-Digi­ta­li­sie­rungs­ge­setz“ bezeich­net. Den Exo­ten § 19a GWB habe ich Anfang die­ser Woche noch ein­mal mit sei­nem Voll­text und mei­nen Anmer­kun­gen ins Gedächt­nis geholt. Ich hat­te vor eini­ger Zeit bereits für ande­re Zwe­cke eine län­ge­re Syn­op­se erstellt, in der die bis­he­ri­gen Vor­schrif­ten dar­ge­stellt wer­den und dane­ben die vor­ge­schla­ge­nen Ände­run­gen. Das ist dann schon etwas umfang­rei­cher gewor­den. Hier nur ein klei­ner Aus­schnitt zu den vor­ge­schla­ge­nen Ände­run­gen der §§ 18 bis 20 GWB als Syn­op­se.

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Porträtbild von Dr. Sebastian Louven

Dr. Sebastian Louven

Ich bin seit 2016 selbstständiger Rechtsanwalt und berate vorwiegend zum Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Seit 2022 bin ich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

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