Nur kurz zwischendurch: In der aktuellen Debatte über die 10. GWB-Novelle stechen die Vorschriften zu Änderungen der Marktmachtmissbrauchskontrolle besonders hervor. Der bisher veröffentlichte Referentenentwurf betont dies noch einmal, indem er die 10. GWB-Novelle sogar als „GWB-Digitalisierungsgesetz“ bezeichnet. Den Exoten § 19a GWB habe ich Anfang dieser Woche noch einmal mit seinem Volltext und meinen Anmerkungen ins Gedächtnis geholt. Ich hatte vor einiger Zeit bereits für andere Zwecke eine längere Synopse erstellt, in der die bisherigen Vorschriften dargestellt werden und daneben die vorgeschlagenen Änderungen. Das ist dann schon etwas umfangreicher geworden. Hier nur ein kleiner Ausschnitt zu den vorgeschlagenen Änderungen der §§ 18 bis 20 GWB als Synopse.
VG Köln: BNetzA muss über Streitbeilegungsanträge durchtenorieren
Das VG Köln hat am 5.8.2025 in einem Eilrechtsschutzverfahren die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine Entscheidung der Streitbeilegungsstelle der BNetzA angeordnet (Az. 1 L 2530/24). Der…