Seit einiger Zeit gilt der DMA. Er zwingt designierte Gatekeeper dazu, für Nutzer ihrer Betriebssysteme die Möglichkeit anzubieten, auch andere Anwendungen als Standard einzurichten.
Dass dies nicht ganz so einfach ist, darüber berichtet heise aktuell. Ein Anbieter eines Mailingdienstes wandte sich mit einem solchen Begehren an Apple. Doch es erfolgte zunächst weder Zulassung noch eine begründete Ablehnung. Der Gatekeeper reagierte laut dem Bericht mehrere Wochen überhaupt nicht. Auch öffentliche Posts durch das Unternehmen erzielten keine Änderung.
Das Unternehmen legte gegen diese Verweigerung Beschwerde bei der Kommission ein und veröffentlichte hierzu eine Pressemitteilung. Laut dem Bericht wandte sich darauf bezogen ein Journalist mit Fragen an Apple — der Gatekeeper reagierte dann sehr schnell und reagierte auf das nachfragende Unternehmen. Dieses zog daraufhin seine Beschwerde zurück.
Der Fall zeigt sehr anschaulich, dass in einigen Fällen erst der Druck mit dem möglichen Einschreiten einer mächtigen Aufsichtsbehörde mögliche Ergebnisse erzielt. Systematische Verstöße gegen den DMA können zu weiteren empfindlichen Bußgeldern führen. Hier hatte zusätzlich eine kommunikative Gestaltung eine Wirkung.
Unternehmen, die sich durch marktmächtige Plattformen benachteiligt fühlen, sollten rechtzeitig strategischen und juristischen Beistand suchen. Wir beraten Sie kompetent zur effektiven Durchsetzung Ihrer Rechte nach dem Digital Markets Act. Wenn erforderlich, binden wir dabei auch Kooperationspartner für die strategische Kommunikation mit ein.