Seit Herbst 2021 gilt ein grund­le­gend über­ar­bei­te­tes TKG. Dies dien­te im Wesent­li­chen der Umset­zung des EECC. Eini­ge Tei­le wur­den dabei grund­le­gend über­ar­bei­tet. Gleich­zei­tig wur­de der gesam­te Bereich Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­da­ten­schutz und Fern­mel­de­ge­heim­nis aus­ge­nom­men und in ein eige­nes Gesetz über­führt, das TTDSG. 

Das TKG hat­te im Gesetz­ge­bungs­pro­zess meh­re­re Ver­sio­nen, die an eini­gen Stel­len erheb­lich von­ein­an­der abwei­chen. Auch die Abfol­gen hin­ter­ein­an­der waren recht erheb­lich. Die ursprüng­li­che Umset­zungs­frist hat­te der deut­sche Gesetz­ge­ber versäumt. 

Für eine bes­se­re Über­sicht über die ver­schie­de­nen Ver­sio­nen hat­te ich eine ein­fa­che Syn­op­se erstellt. Sie dient als Über­sicht und soll die Arbeit mit den neu­en Geset­zes­ma­te­ria­li­en zur TKG-Novel­le 2021 erleich­tern. Die Bezü­ge zum EECC und die Begrün­dung des Gesetz­ge­bers habe ich hier aus­ge­spart. Die Syn­op­se ist nicht mehr, ein­fach nur eine Syn­op­se. Sie ist hier frei ver­füg­bar zum Down­load erhält­lich. Der bis­he­ri­ge Link ist abgelaufen.

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Über den Autor

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Dr. Sebastian Louven

Ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Partner bei louven.legal. Ich berate und vertrete Unternehmen im Kartellrecht, in der Telekommunikationsregulierung und in Fragen der digitalen Marktregulierung. Daneben publiziere und lehre ich regelmäßig zu diesen Themen.

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