Vor weni­gen Wochen ist ein neu­er Refe­ren­ten­ent­wurf zum TKG ver­öf­fent­licht wor­den. Er ent­hält umfang­rei­che Ände­run­gen und Anpas­sun­gen des Gesetz­tes. Es wächst damit auf weit über 200 Para­gra­fen an. Allein die Anzahl der Defi­ni­tio­nen in § 3 TKG soll sich ver­dop­peln. Was sich ändern soll, hier kurz angerissen:

  • Umfang­rei­che Anpas­sun­gen an den Euro­päi­schen Kodex für elek­tro­ni­sche Kom­mu­ni­ka­ti­on (EKEK)
  • Kon­so­li­die­rung und Über­ar­bei­tung der Marktregulierung
  • Neu­auf­nah­me von Rege­lun­gen über Verpflichtungszusagen
  • Umfang­rei­che Über­ar­bei­tung der Vor­schrif­ten zum Kundenschutz
  • Neu­auf­nah­me eines Teils zu Infor­ma­tio­nen zum Infrastrukturausbau
  • Neu­auf­nah­me einer Rege­lung über loka­les Roaming
  • Neu­auf­nah­me von Rege­lun­gen über Notfallversorgung
  • Die Rege­lun­gen zum Fern­mel­de­ge­heim­nis und TK-Daten­schutz wer­den gestri­chen, da sie dem­nächst Gegen­stand der ePri­va­cy-Ver­ord­nung wer­den sollen

Der Ent­wurf ist noch nicht final und eini­ges kann sich noch ändern. Wer mehr Infor­ma­tio­nen dazu möch­te, kann die vor­ge­schla­ge­nen Ände­run­gen in die­ser Syn­op­se nach­voll­zie­hen. Für den ers­ten Über­blick reicht man­chen aber sicher auch die­se Syn­op­se der Inhalts­ver­zeich­nis­se. 

Bei­des ist frei ver­füg­bar und kann ger­ne wei­ter ver­brei­tet wer­den. Ich freue mich über Anmer­kun­gen, Lob und Kri­tik. Im Lauf des Jah­res wer­de ich zu der Über­ar­bei­tung des TKG und wei­te­ren Ent­wick­lun­gen noch Schu­lun­gen anbieten. 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen dazu wird es vor­ab in unse­ren News­let­tern geben. Mel­den Sie sich hier­zu über die­se Web­sei­te an.

Über den Autor

Porträtbild von Dr. Sebastian Louven

Dr. Sebastian Louven

Ich bin seit 2016 selbstständiger Rechtsanwalt und berate vorwiegend zum Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Seit 2022 bin ich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

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