BNetzA-Streitbeilegungsverfahren: Rein objektive Prüfung der fehlenden Einigung
In bestimmten Streitigkeiten können Telekommunikationsunternehmen die Bundesnetzagentur als nationale Streitbeilegungsstelle anrufen und eine verbindliche Entscheidung beantragen. Dieses sogenannte Streitbelegungsverfahren ist vor allem für den Bereich…